Hamburg. Je höher die Qualifikation, desto weniger Frauen finden sich an Hamburgs Hochschulen. Nun soll eine Gesetzesänderung neue Möglichkeiten schaffen.

Knapp jede dritte Professur an Hamburgs Hochschulen hat eine Frau inne. Damit liegt die Hansestadt knapp über dem Bundesdurchschnitt 2023 von 28,8 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Dennoch sei man noch nicht am Ziel, wie Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank betont: „An unseren Hochschulen stehen den 53 Prozent weiblichen Studierenden lediglich 31,6 Prozent Professorinnen gegenüber.“

Ein Drittel Professorinnen an Hamburgs Hochschulen – Gesetz soll Frauen fördern

Das wollen Hochschulen und Hansestadt nun gemeinsam ändern. Das Hochschulgesetz wird um eine Novelle ergänzt. Die beinhaltet zahlreiche praktische Ansatzpunkte, die Frauen den Weg in die Forschung und insbesondere in die Professur erleichtern sollen – von der Ausschreibung über die Stellenvergabe bis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

„Unser Hochschulgesetz (bekommt) ein gleichstellungspolitisches Update. Ich freue mich, dass Hochschulen, Behörden, Gewerkschaften und Verbände mit uns an einem Strang ziehen, um das Hamburgische Hochschulgesetz anzupassen, und so ein wichtiger und überfälliger Schritt in Richtung tatsächliche Gleichstellung an den Hochschulen gelingt“, so Fegebank weiter.

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Auch Angelika Paschke-Kratzin, Sprecherin der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, zeigt sich optimistisch: „Mit der Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der Ermöglichung von Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen getan.“

In den meisten Fächern sei nach wie vor auffällig, dass immer weniger Frauen vertreten seien, je höher die Qualifikationen stiegen, „angefangen beim Studentinnenanteil über die Promotions- und Postdoc-Phase bis hin zu den Professuren“. Dieses „Leck“ soll nun mithilfe der neuen Novelle gestopft werden. 

Hochschulen wollen Frauen fördern – „dringend notwendig“

Ein wichtiges Anliegen, so Paschke-Kratzin, sei es gewesen, den Schutz vor Diskriminierung sowie sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt explizit festzuschreiben und dabei auch Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, zu berücksichtigen. Als weiteren wesentlichen Punkt benennt die Gleichstellungsbeauftragte die Förderung von Studierenden mit Pflegeverantwortung. Auch wer etwa ein Kind versorgen muss, soll an Hamburgs Hochschulen weiter studieren und sich fortbilden können.

Insgesamt zeigte sich Paschke-Kratzin „sehr zufrieden“ mit den „ dringend notwendigen“ Neuerungen. Jedoch mahnt sie, auch an die praktische Umsetzung zu denken: „Hier sind ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen sowie die Überführung in konkrete Umsetzungspläne entscheidend.“ Daher werde erst die Praxis zeigen, ob die Änderungen tatsächlich zu mehr hoch qualifizierten Frauen führen.