Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die berühmte „Bild“-Schlagzeile urheberrechtlich geschützt ist.
„Wir sind Papst!“ – drei Worte, die mittlerweile Kultstatus haben. Die Schlagzeile ist nun urheberrechtlich geschützt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Axel-Springer-Verlag in einem Streit mit einer Online-Bilddatenbank, die ein Foto mit dieser Schlagzeile zum Verkauf anbot, recht.
Der Slogan weise eine ausreichende Schöpfungshöhe auf und genieße als „Sprachwerk“ urheberrechtlichen Schutz, heißt es im Urteil. Die Formulierung sei aufgrund ihrer sprachlichen Prägnanz eine kreative Leistung des Autors und genieße Schutz, auch wenn das Plakat zeitweise öffentlich zu sehen war.
Axel-Springer-Verlag: Urteil über berühmte Schlagzeile rechtskräftig
„Wir sind Papst!“, lautete eine Schlagzeile der „Bild“-Zeitung am 20. April 2005, die einen Tag nach der Wahl des deutschen Kardinals Joseph Ratzinger zum Papst erschien. Anlässlich des Besuchs des damaligen Papstes Benedikt XVI. im Jahr 2011 in Berlin wurde ein Plakat der „Bild“-Titelseite mit der Schlagzeile an der Fassade des Axel-Springer-Hochhauses angebracht.
Die Headline wurde vielfach im Fernsehen und in der Presse zitiert oder abgewandelt. Über das Urteil vom 29. August berichtete nun eine Kölner Anwaltskanzlei für Medienrecht auf ihrer Internetseite. Es ist bereits rechtskräftig.
Prozess in Hamburg: Axel-Springer-Verlag sah sein Urheberrecht verletzt
Die Klage richtete sich gegen die Betreiber der Portale www.alamy.com und www.alamy.de. Dort werden sogenannte Stockmedien – Fotos, Grafiken und Videos – zur gewerblichen Nutzung angeboten. Dort war auch ein Foto des Plakates mit der „Bild“-Titelseite an der Fassade des Springer-Hochhauses zu finden. Unter anderem im Angebot dieses Fotos sah der Springer-Verlag sein Urheberrecht verletzt und klagte.
Das Gericht gab dem Verlag in diesem Punkt recht. Der Autor der Schlagzeile, Georg Streiter, habe in drei Worten die Papstwahl und die damit zusammenhängende Überraschung und Freude der Deutschen prägnant zusammengefasst, heißt es in der Urteilsbegründung. „In der prägnanten Schlagzeile ‚Wir sind Papst‘ kommt eine Individualprägung des Autors zum Ausdruck.“
Streiter, Journalist und früherer stellvertretende Regierungssprecher, starb am 14. August 2024 im Alter von 68 Jahren. Der ehemalige Leiter des Politik-Ressorts von „Bild“ und „Bild am Sonntag“ hatte in diesem Jahr seine Lungenkrebserkrankung öffentlich gemacht.
Bild-Schlagzeile nicht vergleichbar mit „Wir sind Weltmeister“
Das Urteil begründet weiter: Zu früheren „Wir sind“-Slogans wie „Wir sind Weltmeister“ halte die Schlagzeile einen deutlichen Abstand ein. Während „Wir sind Weltmeister“ nach Auffassung des Gerichts durch „Deutschland ist Weltmeister“ ersetzbar ist, sei dies bei „Wir sind Papst“ nicht gleichermaßen möglich. „Deutschland ist Papst“ oder „die Deutschen sind Papst“ sei keine inhaltlich zutreffende Aussage.
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Die Anerkennung in Fachkreisen sei ein weiteres Indiz für die Schutzfähigkeit eines Werks. Für die Schlagzeile „Wir sind Papst!“ habe die Gesellschaft für deutsche Sprache den zweiten Platz unter den Wörtern des Jahres 2005 vergeben. „Sprachlich einprägsam, hat diese Wendung selbst im Ausland ein Echo gefunden und wurde noch Monate später zitiert und verändert“, zitiert das Gericht aus der Begründung.
An der Fassade des Springer-Hochhauses war das Foto laut Gericht für neun Tage zu sehen. Das Urheberrecht werde jedoch nur eingeschränkt, wenn Werke dauerhaft an öffentlichen Orten gezeigt würden.
(KNA News Agency/ HA)