Hamburg. „Schutzlücke“? Kinderarbeit auch im Internet verboten: Hamburg startet bundeweite Initiative. Was künftig gelten soll.

  • „Kinderinfluencer“ werden oft von ihren Eltern motiviert
  • Arbeit im Internet ist für Kinder verboten, wie auch jede andere Arbeit
  • Initiative von Hamburg, um Mädchen und Jungen besser zu schützen

Schmink-Tipps, das Testen von Produkten, Einblicke in den Familienalltag: Als „Kinderinfluencer“ präsentieren sich immer mehr Kinder und Jugendliche in den sozialen Netzwerken oder stellen Produkte vor. Oft werden sie bei ihren Darstellungen im Internet von den Eltern motiviert; viele der Accounts dienen einem gewerblichen Zweck.

Davor warnt Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne). Die Hamburger Politikerin fordert einen besseren Schutz der Minderjährigen und hat eine entsprechende Initiative angestoßen, die möglichst in ganz Deutschland gelten solle. „In den sozialen Netzwerken wird auch mit der Darstellung von Minderjährigen Geld verdient“, stellt Gallina klar. Die Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien könnten sogar dazu führen, dass Eltern ihre Berufe aufgeben und die Einnahmen stattdessen über den Account der Kinder oder der Familie verdienen.

Influencer Hamburg: So wird mit den Minderjährigen Geld verdient

„Dabei ist Kinderbeschäftigung grundsätzlich verboten“, betont Gallina. „Ausnahmen müssen von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Für zum Beispiel Theater, Filmproduktionen oder Veranstaltungen ist das klar geregelt, für die sozialen Netzwerke bisher nicht. Es besteht eine Schutzlücke, weil das Jugendarbeitsschutzgesetz das digitale Zeitalter noch nicht ausreichend abbildet.“

Auch die Darstellung von Minderjährigen in den sozialen Netzwerken solle als Kinderbeschäftigung gelten, die von den Behörden genehmigt werden muss und bei Verstößen sanktioniert werden kann, fordert Gallina. Sie verweist auf die Regelungen bei Theater- und Medienproduktionen, bei Veranstaltungen und an anderen „analogen“ Orten. Die „gestaltende Mitwirkung“ von Minderjährigen bedarf einer Bewilligung der zuständigen Behörde der jeweiligen Länder.

Senatorin Gallina: „Es besteht eine Schutzlücke“

Wolle ein Hamburger Unternehmen zum Beispiel Kinder in einem Film oder Theaterstück beschäftigen, müsse dafür ein Antrag beim Amt für Arbeitsschutz gestellt werden. Die Jugendämter und die Schule würden vor einer etwaigen Genehmigung beteiligt. Die Genehmigung erfolge individuell – je nach Art der Beschäftigung und des Alters des Kindes auf Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Bei Verstößen drohe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das bußgeldbewährt ist.

Mit der von Hamburg angestoßenen Initiative würden sich im Oktober die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsrätinnen und Staatsräte der in Deutschland zuständigen Landesministerien befassen, teilt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg mit. Im Dezember werde das Thema dann von den Ministerinnen und Senatorin auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Hamburg besprochen.

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Auch der Kinderarbeitsreport 2024 von terre des hommes und eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes beklagten, dass bei der Darstellung von Kindern in den sozialen Medien die Kinderrechte nicht ausreichend gewahrt sei, heißt es weiter aus der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Der Bund müsse effektive Rechtsgrundlagen schaffen, um Minderjährige auch im digitalen Raum vor psychischer und physischer Überforderung durch Kinderbeschäftigung zu schützen, sagt Senatorin Gallina. Die Senatorin will zudem erreichen, dass die Rolle der Betreiber der Social-Media-Plattformen stärker in den Blick genommen wird.