Hamburg. 39-Jähriger fuhr mehrere Tage Rauschgift aus: Wie die Organisation funktionierte und wie das Urteil vor dem Landgericht Hamburg lautete
Ein kurzer Stopp, ein Mann steigt hinten in den Wagen ein – und nach wenigen Metern verlässt der neue Passagier das Auto wieder. Die Polizisten, die dieses Prozedere beobachteten, hatten den Verdacht, dass da etwas ganz und gar nicht stimmt. Und sie hatten recht. Das Auto war ein Drogentaxi, und der Mann am Steuer war auf Tour, um Bestellungen an Kunden auszuliefern. Er wurde festgenommen und vor Gericht gestellt.
Jetzt, gut sechs Monate nach den Ereignissen vom März dieses Jahres, erging im Prozess vor dem Landgericht das Urteil gegen den 39 Jahre alten Verdächtigen. Dragan T. (Name geändert) wurde wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert, Verteidiger Matthias Domsch eine Bewährungsstrafe beantragt.
Prozess Hamburg: Angeklagter soll Drogentaxi gefahren haben
Laut Anklage hatte sich der 39 Jahre alte Angeklagte spätestens im Februar 2024 mit sieben weiteren Personen zusammengeschlossen, um über einen Drogen-Lieferservice Rauschgift gewinnbringend an diverse Abnehmer im Hamburger Stadtgebiet zu verkaufen. Dabei gaben den Ermittlungen zufolge die Kunden ihre Betäubungsmittel- und Cannabisbestellungen in einer Zentrale auf, die die jeweilige Order über einen Messenger-Dienst an sechs Mittäter weiterleitete, die als Fahrer die Betäubungsmittel auslieferten.
Dabei waren die Lieferanten laut Anklage mit dem Pkw und dem Fahrrad unterwegs. Die Betäubungsmittel stammten demnach aus einem Lager, in dem unter anderem knapp 3,5 Kilo Marihuana sowie Haschisch und Ecstasy aufbewahrt wurden.
Lieferservice für Drogen: Lieferanten waren mit dem Auto unterwegs – oder mit dem Fahrrad
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, dabei allerdings betont, dass er ausschließlich Cannabis-Produkte ausgeliefert habe. Und davon ging die Kammer auch im Urteil aus. Der Handel lief so ab: Die Fahrer wurden zu Schichtbeginn mit Cannabis ausgestattet, das in Einheiten zu je fünf Gramm portioniert war.
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Mit den Kunden war vorab ein Kaufpreis ausgehandelt worden, sodass die Fahrer der Drogentaxis nicht mehr verhandeln konnten. Ihre Belohnung waren demnach 7 Euro pro Auslieferung. Dabei wurden jeweils 25 bis 35 Portionen zu den Kunden chauffiert.
Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag von Verteidiger Matthias Domsch. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert.