Hamburg. In Anbauvereinen darf nicht konsumiert werden. Das kritisiert der Cannabis-Social-Club Hamburg: Konsum zu Hause schaffe ungewollte Probleme.
Wer schon mal in Spanien im Urlaub war, könnte sie gesehen haben: Cannabis Social Clubs. Seit 2015 gibt es auch einen in unserer Stadt: Der Cannabis Social Club Hamburg (CSC) hat sich dafür eingesetzt, Cannabis und insbesondere den Eigenanbau zu legalisieren, sagt dessen ehemaliger Vorsitzender Andreas Gerhold. Nun ist es so weit: Bubatz ist legal. Aber legal kaufen kann man es noch nicht. Denn dazu braucht es Anbauvereine. Die sollen das Gras und Haschisch produzieren und an Mitglieder abgeben dürfen. Wenn es denn mal was wird.
Denn auch zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes hat die Stadt noch keinen Anbauverein genehmigt. Doch selbst wenn die ersten genehmigt sind: Für Gerhold sind Anbauvereine so weit vom Konzept der Cannabis Social Clubs entfernt wie die Erde vom Mond. „Ein Cannabis Social Club ist etwas ganz anderes als diese streng reglementierten Anbauvereinigungen, die wir jetzt haben“, sagt er. „Wir wollen richtige Cannabis Social Clubs. Aber das möchte der Gesetzgeber nicht. Der möchte nicht, dass im Vereinsheim gemeinsam konsumiert wird.“
Cannabis-Clubs und Anbauvereine in Hamburg: „Der Gesetzgeber hat die Idee vergewaltigt“
Anbauvereine dürfen ausschließlich Cannabis anbauen und abgeben. Mehr nicht. Soziale, kulturelle und aktivistische Aktivitäten sind tabu. Dabei ist das Soziale doch das Herz eines jeden Vereins! Aber für Anbauvereine gelten andere Regeln als zum Beispiel für Sportvereine. Für sie zählt nicht nur das Vereinsrecht, sondern insbesondere das Cannabisgesetz. Und das sieht nun mal vor, dass man persönlich am Vereinsheim erscheint, sein Tütchen Gras oder Hasch entgegennimmt, bezahlt und wieder geht. Nichts mit gemeinsamen Abenden, Konzerten, Spielen.
„Wir lassen uns nicht einfach das Herz rausreißen“
In einem Social Club wäre das ganz anders. Da könnte man gemeinsam rauchen oder vapen und an kulturellen und sozialen Angeboten teilnehmen. „Der Gesetzgeber hat die Idee zwar aufgegriffen, sie aber letztendlich vergewaltigt“, findet Gerhold – gibt sich damit aber nicht zufrieden: „Wir müssen dafür Lösungen finden. Wir lassen uns nicht einfach so das Herz rausreißen.“ Man müsse zwar jetzt mit dem Gesetz leben. „Aber das Soziale ist wichtig. Und zwar auch im Sinne der Ziele des Gesetzgebers.“
Cannabis Club in Hamburg: Konsum zu Hause bringt ungewollte Probleme
Denn wenn man gemeinsam Cannabis konsumiert, gibt es eine gewisse soziale Kontrolle, wie der Fachmann sagt. „Aber wenn man jemandem einfach nur ein Tütchen in die Hand drückt und sagt ‚geh nach Hause‘ – dann passiert es zum Beispiel eher, dass er in seiner Familie, die davon nicht betroffen sein soll, konsumiert. Womöglich vor Kindern“, argumentiert Gerhold. So schaffe man unnötige Schwierigkeiten und Situationen, die eher kontraproduktiv sind.
Der CSC Hamburg baut selbst kein Gras an. Das würde Gerhold auch nicht in die Tüte kommen. „Anbauvereinigungen dürfen nicht für sich oder andere Anbauvereinigungen werben“, sagt Gerhold. „Der CSC Hamburg hat aber schon immer für Anbauvereinigungen geworben und wird es auch weiter tun. Dadurch darf aber keine Anbauvereinigung werden.“ Der Club versteht sich als sozialer, kultureller und aktivistischer Raum, der über die Angebote von künftigen Anbauvereinen in Hamburg informiert. Auf der Webseite des CSC sollen einmal alle Anbauvereine der Stadt gelistet sein.
„Ich wüsste nicht, dass es irgendwo ein absolutes Werbeverbot gibt – außer beim Cannabis“
Aus Gerholds Sicht sollten die Erlaubnisbehörden der Länder genauer definieren, was Werbung und was Information ist. „Die Hamburger Behörde sieht das derzeit sehr streng“, berichtet Gerhold, der im Hauptberuf angehende Anbauvereine in ihrer Gründung begleitet. „So soll eine Website nicht mehr Informationen enthalten als ein Klingelschild oder maximal einen einfachen Telefonbucheintrag“. Und wenn externe Branchenbücher im Internet einen Anbauverein auflisten, kann dieser seine Lizenz verlieren. „Das ist nicht praktikabel und kann so nicht stehen bleiben“, findet Gerhold.
Vor allem, weil das Werbeverbot ungewöhnlich streng ist aus Gerholds Sicht. „Werbebeschränkungen gibt es in allen möglichen Varianten für alle möglichen Produkte – etwa beim Alkohol,“ Selbst da gebe es noch immer Fernsehwerbung, auch zu Zeiten, in denen Kinder zuschauen. „Aber ich wüsste nicht, dass es irgendwo ein absolutes Werbeverbot gibt – außer beim Cannabis“, so Gerhold.
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Er hofft, dass es kein langes juristisches Tauziehen geben wird beim Thema Werbeverbot. „Aber denken Sie an die Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“, sagt Gerhold. „Damit haben sich Gerichte aber über Jahrzehnte beschäftigt.“ Ein Arzt müsse aber nun mal darüber informieren können, was bei ihm in der Praxis oder in der Klinik angeboten wird. Und umgekehrt brauchten Betroffene diese Informationen. Gerhold sagt: „Das ist Information, das ist kein Werben.“ Aber „oft genug ist dabei rausgekommen, dass das, was vom Arzt als Informationen angesehen, von Gerichten als Werbung ausgelegt wurde – und der Arzt verurteilt wurde“.