Hamburg. Senat will Geschwindigkeit auf Dutzenden Strecken senken. Starker Straßenlärm betrifft 200.000 Hamburger. Bei Fluglärm Rot-Grün uneins.
In Hamburg sind 184.500 Menschen am Tage durch Straßenverkehr gesundheitsschädlichem Lärm von mehr als 65 Dezibel (dB) ausgesetzt. Der nachts auf 55 dB gesenkte Grenzwert wird in Hamburg so häufig überschritten, dass dann sogar 215.000 Menschen betroffen sind. Das hat die Umweltbehörde am Dienstag mitgeteilt und auch mit diesen Zahlen neue Maßnahmen zum Lärmschutz begründet. Im nun fortgeschriebenen Hamburger Lärmaktionsplan hat der Senat daher Dutzende weiterer Straßen genannt, in denen künftig nachts ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde gelten soll. Viele davon sind Hauptstraßen.
„In Hamburg gibt es Lärmprobleme, die wir nicht überhören können und dürfen und deren Hauptverursacher der KfZ-Verkehr ist“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) bei der Vorstellung des Plans am Dienstag im Rathaus. „Insbesondere sind in Hamburg nachts zu viele Menschen durch den Straßenverkehr von Lautstärken über 55 Dezibel betroffen. Nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ist bei diesen Belastungen ein ungestörter Schlaf nicht mehr möglich, und das geht durchaus mit einer Gefährdung der Gesundheit einher. Derartige Überschreitungen verpflichten uns zum Handeln, und das wollen wir mit dem Lärmaktionsplan tun.“
Verkehr Hamburg: Mehr nächtliches Tempo 30 soll Lärmbelastung verringern
Er freue sich daher, „dass wir mit der Fortschreibung unseres Lärmaktionsplanes an zahlreichen Stellen unserer Stadt deutliche Verbesserungen erzielen werden“, so Kerstan. „Insbesondere die A7-Deckel in Stellingen und Schnelsen schaffen schon jetzt eine spürbare Verbesserung, und in Bahrenfeld laufen die Arbeiten bereits. Zudem wird die Umsetzung von Tempo 30 nachts an weiteren 41 Straßenabschnitten mit 60 Dezibel vorangebracht.“ Auch werde der Senat zwei weitere sogenannte „Ruheinseln“ festlegen, in denen die Hamburgerinnen und Hamburger weitgehend frei von Lärm sein sollen.
An folgenden Straßen soll von diesem Jahr an Tempo 30 eingeführt werden, das jeweils zwischen 22 bis 6 Uhr gilt. Genannt sind der Bezirk, die Straße, der jeweilige Abschnitt und die Länge des Abschnitts:
- Bezirk Nord: Winterhuder Weg, von Mozartstraße bis Beethovenstraße, 250 Meter
- Altona: B4 Kieler Straße, Ophagen (Bezirksgrenze) bis Augustenburger Straße/Stresemannstraße, 750 Meter
- Harburg: B 73/Stader Straße/Buxtehuder Straße, Eißendorfer Pferdeweg bis 50 Meter östlich der Feuerwehr, 850 Meter
- Wandsbek: Bramfelder Chaussee, Bramfelder Dorfplatz bis Steilshooper Allee, 650 Meter
- Altona: Breite Straße, Schleestraße bis Kirchenstraße, 400 Meter
- Harburg: Eißendorfer Straße, Knoopstraße bis Weusthoffstraße, 1570 Meter
- Mitte: Hammer Steindamm, Caspar-Voght-Straße bis Sievekingsallee, 400 Meter
- Harburg: Harburger Schloßstraße, Kanalplatz bis Karnapp, 320 Meter
- Altona: Klopstockstraße/Elbchaussee, Betty-Levi-Passage bis Fischers Allee, 850 Meter
- Mitte: Lange Reihe, Baumeisterstraße bis Schmilinskystraße, 500 Meter
- Eimsbüttel: Langenfelder Damm, B 4/Kieler Straße bis Steenwisch, 200 Meter
- Nord: Lokstedter Weg, Frickestraße bis B 433/Tarpenbekstraße, 450 Meter
- Nord: Lokstedter Weg, B433 Tarpenbekstraße bis Eppendorfer Landstraße, 300 Meter
- Nord: Mühlenkamp, Semperstraße bis Körnerstraße, 500 Meter
- Wandsbek: Schiffbeker Weg, A24 bis Rodigallee, 400 Meter
- Eimsbüttel: Sportplatzring, B 4/B 5 Kieler Straße bis Basselweg, 350 Meter
- Wandsbek: Steilshooper Allee, Bramfelder Chaussee bis Brücke über den Seebek, 500 Meter
- Bergedorf: Wentorfer Straße, Holtenklinker Straße bis Saarstraße, 580 Meter.
Zudem soll von 2026 an „perspektivisch“ auch an diesen Straßen mit einer aktuellen Belastung von mehr als 60 Dezibel (dB) nachts Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt werden:
- Wandsbek: B 5/Landwehr, S-Bahn Landwehr bis Lübecker Straße, 400 Meter
- Bergedorf: B 5/Holtenklinker Straße/Rothenhauschaussee, Curslacker Heerweg bis Justus-Brinckmann-Straße, 1200 Meter
- Eimsbüttel: B 4/Kieler Straße, Brücke über die Mühlenau bis Bahn, 700 Meter
- Altona: B 431/Stresemannstraße, Tasköprüstraße bis Ruhrstraße, 350 Meter
- Nord: B 433/Tarpenbekstraße, Lokstedter Weg bis Nedderfeld, 580 Meter
- Harburg: B 73/Stader Straße, Zufahrt Helios-Klinik bis AS BAB A 7/Hamburg-Heimfeld, 650 Meter
- Wandsbek: B 75/Ahrensburger Straße, Ostend bis Holstenhofweg, 900 Meter
- Wandsbek: B 75/Wandsbeker Zollstraße/Ahrensburger Straße, Holstenhofweg bis Holzmühlenweg, 1400 Meter
- Altona: Behringstraße/Barnerstraße, Große Brunnenstraße bis Gaußstraße, 800 Meter
- Altona: Dockenhudener Straße/Elbchaussee, Witts Allee bis Schenefelder Landstraße, 600 Meter
- Wandsbek: Bramfelder Chaussee, Bramfelder Dorfplatz bis Berner Chaussee, 640 Meter
- Eimsbüttel: Elbgaustraße, Dammstraße bis B 4/Kieler Straße, 1000 Meter
- Eimsbüttel: Gärtnerstraße, Hoheluftchaussee bis Quickbornstraße, 680 Meter
- Nord: Habichtstraße/Nordschleswiger Straße, Alter Teichweg bis Eulenkamp, 650 Meter
- Nord: Hudtwalckerstraße/Ohlsdorfer Straße, Winterhuder Marktplatz bis Braamkamp, 700 Meter
- Wandsbek: Hummelsbüttler Hauptstraße, Hummelsbütteler Weg bis Kurzer Kamp (Bezirksgrenze), 800 Meter
- Altona: Max-Brauer-Allee, Goetheallee (Bei der Friedenseiche) bis Holstenstraße, 750 Meter
- Altona: Max-Brauer-Allee, Ehrenbergstraße bis Klopstockstraße, 450 Meter
- Wandsbek: Rennbahnstraße/Wandsbek, A24 bis Jüthornstraße, 550
- Wandsbek: Ritterstraße/Wagnerstraße, Wandsbeker Chaussee bis Blumenau, 350 Meter
- Mitte: Schiffbeker Weg, Schiffbeker Höhe bis Sturmvogelweg, 640 Meter
- Mitte: Sievekingsallee, Bahn bis Quellenweg, 600 Meter
- Harburg: B 73/Stader Straße, Zufahrt Helios-Klinik bis AS BAB A7/Hamburg-Heimfeld, 650 Meter.
Auf diesen Straßen mit einer nächtlichen Belastung von mehr als 55 dB soll in einem nächsten Schritt „perspektivisch“ ebenfalls von 2026 an Tempo 30 nachts eingeführt werden:
- Nord: Alsterdorfer Straße, Lattenkamp bis Winterhuder Marktplatz, 300 Meter
- Nord: Alsterkrugchaussee, Erdkampsweg bis Ratsmühlendamm, 800 Meter
- Nord: Alter Teichweg, Nordschleswiger Straße bis Krausestraße, 750 Meter
- Altona: Augustenburger Straße, Kaltenkirchener Straße bis Alsenstraße, 600 Meter
- Bergedorf: B5/Bergedorfer Straße, Krusestraße bis Sander Damm, 900 Meter
- Mitte: B5/Burgstraße/Grevenweg, Bürgerweide bis Eiffestraße, 750 Meter
- Bergedorf: B5/Bergedorfer Straße, Zufahrt Krankenhaus bis Lohbrügger Landstraße, 500 Meter
- Nord: Beethovenstraße, B5/Winterhuder Weg bis Bachstraße, 300 Meter
- Altona: Behringstraße, Griegstraße bis Hohenzollernring, 400 Meter
- Bergedorf: Binnenfeldredder, Habermannstraße bis Stadtgrenze, 750 Meter
- Mitte: Billstedter Hauptstraße, Schiffbeker Weg bis Schleemer Weg, 1000 Meter
- Altona: Bornkampsweg, Langbehnstraße bis B 431/Bahrenfelder Chaussee, 300 Meter
- Nord: Dorotheenstraße, B5/Barmbeker Straße bis U-Bahn-Querung, 250 Meter
- Nord: Dorotheenstraße, U-Bahn-Querung bis Krohnskamp, 500 Meter
- Altona: Friedensallee, Daimlerstraße bis Barnerstraße, 300 Meter
- Wandsbek: Friedrich-Ebert-Damm, Kleingärten Eulenkamp westl. Lesserstraße bis Stephanstraße, 800 Meter
- Nord: Fuhlsbüttler Straße, Rübenkamp bis Hebebrandstraße, 1000 Meter
- Nord: Fuhlsbüttler Straße, Hellbrookstraße bis Drosselstraße, 300 Meter
- Mitte: Georg-Wilhelm-Straße, Vogelhüttendeich bis Neuhöfer Straße, 700 Meter
- Altona: Goetheallee, Julius-Leber-Straße bis Max-Brauer- Allee, 400 Meter
- Nord: Hellbrookstraße, Steilshooper Straße bis Habichtstraße, 300 Meter
- Eimsbüttel: Heußweg, Eidelstedter Weg bis Osterstraße, 500 Meter
- Mitte: Horner Landstraße, Horner Brückenweg bis Washingtonallee, 700 Meter
- Nord: Jarrestraße, B5/Barmbeker Straße bis Saarlandstraße, 1000 Meter
- Nord: Langenhorner Chaussee, Flughafenstraße bis Erdkampsweg, 600 Meter
- Wandsbek: Lesserstraße, Pillauer Straße bis Friedrich-Ebert-Damm, 1000 Meter
- Wandsbek: Lesserstraße, Friedrich-Ebert-Damm bis Walddörferstraße, 600 Meter
- Bergedorf: Lohbrügger Landstraße, Ladenbeker Furtweg bis Lohbrügger Markt, 1500 Meter
- Eimsbüttel: Mansteinstraße, Eppendorfer Weg bis Bismarckstraße, 400 Meter
- Nord: Mundsburger Damm, B5/Winterhuder Weg bis Papenhuder Straße, 700 Meter
- Eimsbüttel: Osterstraße, Methfesselstraße bis Heußweg, 500 Meter
- Nord: Poelchaukamp, Gellertstraße bis Mühlenkamp, 400 Meter
- Eimsbüttel: Quickbornstraße, Eidelstedter Weg bis B 5/Gärtnerstraße, 400 Meter
- Mitte: Reclamstraße, Schiffbeker Weg bis Öjendorfer Weg, 400 Meter
- Eimsbüttel: Rentzelstraße, Grindelallee bis Schröderstiftstraße, 400 Meter
- Bergedorf: Sander Damm, Ulmenliet bis Lohbrügger Landstraße, 400 Meter
- Mitte: Schiffbeker Weg, Billstedter Hauptstraße bis Reclamstraße, 400 Meter
- Nord: Sierichstraße, B5/Hudtwalckerstraße bis Bellevue, 2000 Meter
- Eimsbüttel: Steenwisch, Langenfelder Damm bis Lutterothstraße, 300 Meter
- Nord: Steilshooper Straße, Elligersweg bis Habichtstraße, 800 Meter
- Wandsbek: Tonndorfer Hauptstraße, Wilsonstraße bis Am Pulverhof, 600 Meter
- Harburg: Wilstorfer Straße, Moorstraße bis Hohe Straße, 600 Meter
- Harburg: Zur Seehafenbrücke, Schwarzenbergstraße bis Seehafenbrücke, 200 Meter.
Die Einführung von Tempo 30 nachts sei „die Maßnahme mit dem höchsten Minderungspotenzial von 3 dB (A), was von der Wirkung der Halbierung der Verkehrsstärken entspricht“, so die Umweltbehörde. „Alle genannten Straßenabschnitte sind in der Regel hoch ausgelastete, zum Teil mehrspurige Straßenabschnitte des Hauptverkehrsstraßennetzes, die auch Teil des Busliniennetzes sind.“
Flughafen Hamburg: Kerstan plädiert für Wiedereinführung von Verspätungsgebühren
In einer Großstadt wie Hamburg gebe es „zwangsläufig ein hohes Mobilitätsaufkommen, auch wenn der motorisierte Individualverkehr zurückgeht“ und sich der Verkehr bis 2030 stärker auf den sogenannten „Umweltverbund“, also Busse und Bahnen, Radverkehr und Zufußgehen, verlagern werde. Die nun im neuen Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen „bedurften einer intensiven behördenübergreifenden Abstimmung, da effektive Verkehrslärmschutzmaßnahmen erhebliche Einschränkungen des motorisierten Verkehrs erfordern“, so die Umweltbehörde.
Neben der Einschränkung des Straßenverkehrslärms ist auch die Minderung des Fluglärms Bestandteil des Lärmaktionsplans. Mit der Umsetzung eines 2018 beschlossenen 21-Punkte-Plans, „der restriktiven Handhabung der Verspätungsregelung und der Gewinnabschöpfung bei Verstößen gegen die Nachtflugregeln“ seien „zielführende Maßnahmen etabliert“ worden, so die Umweltbehörde. Zudem fördere der Senat „über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus freiwillig passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden“. Für das freiwillige Förderprogramm seien zirka 1,3 Millionen Euro ausgegeben worden. Allerdings sei das Programm bereits 2022 ausgelaufen. Umweltsenator Kerstan plädierte bei der Vorstellung des Lärmaktionsplans für eine Neuauflage.
Die Gebühren, die die Stadt bisher von den Fluggesellschaften erhoben hat, die das Nachflugverbot durch Verspätungen unterliefen, darf die Stadt laut Kerstan aufgrund eines Gerichtsurteils auf Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr erheben. Das sei misslich, da die Regelungen ausweislich der Statistik durchaus einen steuernden Effekt gehabt hätten. Kerstan plädierte dafür, eine neue Grundlage für diese Gebühren zu schaffen, machte aber deutlich, dass dies aus seiner Sicht in dieser Wahlperiode mit dem Koalitionspartner SPD nicht mehr möglich sei. Insofern gehe es darum, so Kerstan sinngemäß, dass die Wähler bei der Bürgerschaftswahl 2025 mit ihren Stimmen deutlich machten, wie wichtig ihnen das Thema sei. Dabei warnte der grüne Umweltsenator vor einer unguten Entwicklung. Obwohl der Flugverkehr in Hamburg noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht habe, liege er bei den Verspätungen bereits wieder darüber.
Zum Lärmschutz richtet die Stadt Hamburg zwei weitere „Ruheinseln“ ein
Neue Maßnahmen gegen Fluglärm sind demnach zunächst nicht vorgesehen. Laut Umweltbehörde sind derzeit lediglich 2100 Hamburgerinnen und Hamburger tagsüber von einer Fluglärmbelastung betroffen, die 65 dB übersteigt. Nachts (also ab 22 Uhr) seien 1500 Einwohner einer Fluglärmbelastung von mehr als 55 dB ausgesetzt.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Lärmaktionsplanung war laut Umweltbehörde „die Ausweisung von Bereichen, in denen Erholungssuchende möglichst frei von Lärmbelästigungen zur Ruhe kommen können“. Dafür wurden bereits 15 sogenannte „Ruhige Gebiete“ mit einer Mindestgröße von 50 Hektar und 29 sogenannte „Ruheinseln“ festgesetzt. Diese kleineren, in der Regel innerstädtischen Gebiete seien jetzt um zwei weitere Gebiete ergänzt worden, so die Behörde. Es handelt sich erstens um den Friedhof Hinschenfelde und den Tonndorfer Friedhof, einschließlich des dazwischenliegenden Wandse-Grünzugs – und zweitens um den Jenfelder Moorpark. Diese Bereiche werden durch die Festlegung laut Umweltsenator Jens Kerstan etwa vor Bebauung auch im unmittelbaren Umfeld geschützt werden.
Verkehr Hamburg: Im September können Bürger sich zu Lärmaktionsplan äußern
Die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen erfolgt „auf der Rechtsgrundlage der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie sowie der Vorgaben aus dem nationalen Bundesimmissionsschutzrecht“, so die Behörde. Mithin: Die Stadt ist aufgrund rechtlicher Vorgaben gezwungen, Maßnahmen gegen Lärm zu ergreifen. Die aktuell vierte Stufe des Hamburger Lärmaktionsplans hat der Senat am Dienstag zunächst vorläufig beschlossen. Vom 2. bis 29. September 2024 können nun die Bürgerinnen und Bürger dazu Stellung nehmen, und zwar unter https://beteiligung.hamburg/laermaktionsplan im Internet.
- Verkehr Hamburg: Kieler Straße & Co – wo bald Tempo 30 gelten soll
- Verkehr Hamburg: Lärmschutz – auf diesen Straßen gilt jetzt nachts Tempo 30
- Erschreckend: Jeder dritte Norderstedter durch Lärm belastet
Einsehbar ist die Planung auch in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19 in Wilhelmsburg. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung und daraus folgenden möglichen Änderungen will der rot-grüne Senat den in der vierten Stufe fortgeschriebenen Hamburger Lärmaktionsplan bis zum Ende des Jahres 2024 endgültig beschließen.
CDU-Umweltpolitiker Stephan Gamm kritisierte die vom Umweltsenator vorgestellte neue Lärmaktionsplanung. „SPD und Grüne erreichen damit vor allem eines, die Einführung von Tempo 30 in der ganzen Stadt durch die Hintertür“, sagte Gamm. „Denn viel mehr ist dem Senat zur Lärmreduktion in der Nacht nicht eingefallen, außer noch zwei Friedhöfe zu zusätzlichen Ruheinseln zu erklären. Klar ist, die Hamburgerinnen und Hamburger müssen vor Lärm geschützt werden, doch die Maßnahmen sind so nicht zielführend. Gerade Hamburg als Handelsstadt ist auf leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen angewiesen.“