Hamburg. Einzelne Mitarbeiterinnen hatten Leistungen übernommen, für die sie nicht ausreichend qualifiziert waren. Angeklagte bestritt Vorwürfe.
Im Prozess gegen die Leiterin eines Pflegedienstes, die sich wegen Betrugs vor dem Landgericht verantworten muss, ist die Angeklagte am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 10.866,08 Euro an.
Der 46-Jährigen wurde vorgeworfen, die Krankenkassen betrogen zu haben. In der Anklage war ursprünglich von einem Schaden von mehr als 125.000 Euro die Rede und von Betrug in 193 Fällen. Verurteilt wurde die Hamburgerin jetzt wegen 21 Betrugsfällen. Einige weitere Fälle wurden eingestellt im Hinblick auf die übrigen Taten. Die Angeklagte hatte alle Anschuldigungen zurückgewiesen und gesagt: „Dass mir Betrug vorgeworfen wird, und das bewusst, kränkt mich.“ Sie sei im Glauben gewesen, „alles richtig gemacht zu haben“.
Prozess Hamburg: Pflegekräfte übernahmen Leistungen, ohne ausreichend qualifiziert zu sein
Im Einzelnen ging die Staatsanwaltschaft in der Anklage davon aus, drei Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes der Hamburgerin hätten nicht die mehrjährige Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen. Gleichwohl seien sie für Pflegeleistungen eingesetzt worden, die sie nicht hätten übernehmen sollen. Der Vorsitzende Richter hatte unterdessen darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes eine Ausbildung absolviert hätten, somit nicht „ungelernt“ seien. Allerdings seien möglicherweise einzelne Pflegekräfte für bestimmte Leistungen nicht ausreichend qualifiziert gewesen. Auch der finanzielle Schaden, der laut Staatsanwaltschaft verursacht worden sein soll, sei wahrscheinlich viel niedriger als die genannten gut 125.000 Euro.
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Dementsprechend fiel das Urteil auch in einem Rahmen aus, der noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zudem gelten von den elf Monaten Freiheitsstrafe drei Monate bereits als vollstreckt, weil es in dem Verfahren eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben habe. Die Taten sollen sich in der Zeit von 2017 bis 2019 zugetragen haben. Aber erst jetzt wurde der Prozess verhandelt, weil die Kammer immer wieder andere Verfahren hatte vorziehen müssen, in denen Angeklagte in Untersuchungshaft saßen.