Hamburg. Hinzu kommen viel mehr Anfragen von Interessierten. Welche Voraussetzungen für die Anbauvereinigungen gelten – und was privat erlaubt ist.

Wie viele Cannabis-Clubs wird es demnächst in Hamburg geben? Nachdem die Droge deutschlandweit seit dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen legal konsumiert werden darf, laufen in der Hansestadt die ersten Anträge für die Genehmigung von Anbauvereinigungen, also sogenannte Cannabis-Clubs, ein. Bis Dienstagnachmittag gab es laut dem Bezirksamt Altona, das in dieser Sache für ganz Hamburg zuständig ist, vier Anträge für Cannabis-Clubs.

Doch mit weiteren Anträgen ist in den kommenden Tagen zu rechnen. Denn schon in den vergangenen Wochen hatte es Anfragen von Interessierten gegeben, die sich erkundigen wollten, welche Voraussetzungen grundsätzlich für die Eröffnung eines Cannabis-Clubs bestehen. Während in Hamburg die Zuständigkeit für die eigentliche Genehmigung und Kontrolle beim Bezirksamt Altona liegt, ist die fachliche Aufsicht in der Verantwortlichkeit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

Cannabis-Clubs in Hamburg: So funktioniert der Antrag für die Anbauvereinigung

Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum. Im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Zudem regelt das Gesetz, dass erwachsene Personen insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums privat anbauen dürfen. Die Abgabe an Dritte ist aus dem privaten Eigenanbau nicht gestattet. Sie darf ausschließlich über Anbauvereinigungen erfolgen.

Ein solcher Cannabis-Club darf die Droge nur anbauen und an Mitglieder abgeben, wenn die zuständige Behörde zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Was dafür erforderlich ist und wie die Erlaubnis vonstattengeht, darüber informiert die Justizbehörde seit Neuestem auf ihrer Website www.hamburg.de/bjv. Anfragen und Genehmigungsverfahren werden seit dem 1. Juli im Bezirksamt Altona bearbeitet. Jeder Einzelfall wird geprüft. Anträge können über die Mailadresse cannabis-av@altona.hamburg.de gestellt werden. Die zuständige Fachbehörde ist über kcangueberwachung@justiz.hamburg.de zu erreichen.

Legale Cannabis-Abgabe: Hamburger Behörden informieren auf Websites über das Genehmigungsverfahren

Die Abgabe von Cannabis über die Clubs ist im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Die Anbauvereinigungen sind laut Gesetz nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften, die den Anbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum betreiben. Sie dürfen das Cannabis nur an Mitglieder des jeweiligen Clubs abgeben, wobei die Höchstzahl der möglichen Mitglieder pro Club bei 500 liegt. Begrenzt ist die Menge je Mitglied auf höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat. Bei Heranwachsenden, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gilt eine monatliche Höchstmenge von 30 Gramm.

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Auch wie die Abgabe konkret vonstattengeht, ist in dem seit dem 1. Juli geltenden Gesetz genau geregelt. Demnach darf das Cannabis nur dann an das Mitglied übergeben werden, wenn die- oder derjenige persönlich zur Übergabe erscheint – und ausschließlich entweder im Gebäude, auf dem Grundstück oder der Anbaufläche des Vereins. Zudem gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für alle, die Mitglieder der Anbauvereinigung werden wollen. Darüber hinaus müssen sie seit wenigstens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Cannabis von Anbauvereinigungen: Jugendliche müssen vor dem Zugriff geschützt werden

Auch eine Mindestmitgliedschaft in den Anbauvereinigungen ist erforderlich. Diese muss drei Monate betragen. Zudem darf der Abstand der Cannabis-Clubs zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen 200 Meter nicht unterschreiten. Zu weiteren wichtigen Voraussetzungen gehört unter anderem die Bedingung, dass das Cannabis ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt ist.