Hamburg. Fußgänger läuft in Fahrtstrecke – Triathlet stürzt schwer. Prozess bringt dramatische Details ans Licht. Was Angeklagtem jetzt droht.
Es war eine der wichtigsten Sportgroßveranstaltungen in Hamburg: die Europameisterschaft im Ironman, die im vergangenen Jahr in der Hansestadt ausgetragen wurde. Für einen Teilnehmer an dem Triathlon endete der Wettkampf jedoch vorzeitig und ausgesprochen schmerzhaft. Er stürzte mit seinem Rad und verletzte sich schwer.
Wegen des Vorfalls vom 4. Juni 2023 muss sich an diesem Mittwoch ein 24-Jähriger in einem Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung vor. Laut Anklage überquerte er unachtsam die für das Radrennen abgesperrte Strecke in der Kurt-Schumacher-Allee. Dabei habe er einen Wettkampfteilnehmer übersehen. Den Ermittlungen zufolge leitete der 23-jährige Sportler daraufhin mit seinem Rennrad eine Vollbremsung ein, um einen Zusammenstoß mit dem Zuschauer zu vermeiden. Die Folge: Bei einem Sturz erlitt der Triathlet unter anderem eine Verletzung im Schultergelenk, Prellungen und eine Gehirnerschütterung, zudem war er mehrere Wochen arbeitsunfähig.
Prozess Hamburg: Triathlet erlitt laut Anklage mehrere Verletzungen bei Ironman-Unfall
Nach bisheriger Planung sollen in dem Prozess vier Zeugen gehört werden – darunter auch der mutmaßlich Geschädigte, der Nebenkläger in dem Verfahren ist. Für fahrlässige Körperverletzung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren vor. Ein Urteil könnte bereits an diesem Mittwoch verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass mehrere Streckenposten versuchten, den Zuschauer, als er auf die Fahrbahn trat, durch Warnrufe auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Die Rufe habe der 24-Jährige aber nicht gehört, weil er beim Überqueren der Rennstrecke Kopfhörer trug. Dieser Umstand könnte auch im Prozess eine Rolle spielen.
Unfall beim Ironman in Hamburg: Straßenverkehrsordnung gibt Regeln vor
In der Straßenverkehrsverordnung ist geregelt, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet zwar nicht, dass das Tragen von Kopfhörern per se verboten ist. Aber es muss dafür Sorge getragen werden, dass es nicht zu einer Ablenkung und zur Unaufmerksamkeit führt – und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Radfahrer und Nutzer von E-Scootern.
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Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann laut Polizei mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden. Festgestellte Verstöße würden bei Verkehrskontrollen konsequent geahndet, sagte ein Polizeisprecher.
Fußgänger trug bei Ironman-Unfall Kopfhörer: Polizei mahnt zu Vorsicht
Die Regeln aus der Straßenverkehrsverordnung lassen sich zwar nicht eins zu eins für Fußgänger anwenden. Aber in dem Fall, der jetzt vor Gericht verhandelt wird, könnten andere Paragrafen der Straßenverkehrsordnung greifen. „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, heißt es dort.
Und weiter: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Dies gelte auch für zu Fuß Gehende, betonte ein Polizeisprecher. Deshalb empfehle die Polizei „aus Gründen des Eigenschutzes, die Kopfhörerlautstärke nur so zu wählen, dass Verkehrssituationen jederzeit wahrgenommen werden können, um die Unfallrisiken zu minimieren“.