Hamburg. Im vergangenen Jahr hatte die Hamburger SPD die Novelle gestoppt, nun wurde nachgebessert. Was das für den Verkehr in Hamburg bedeutet
Nun also doch. Nachdem das bisweilen als fast schon revolutionär gepriesene neue Straßenverkehrsgesetz im vergangenen Herbst (auch von der Hamburger SPD) im Bundesrat gestoppt wurde, hat sich der Vermittlungsausschuss auf eine Ergänzung geeinigt. Damit kann das Gesetz am Freitag dieser Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden und in Bälde in Kraft treten. Das wegweisend Neue an diesem Gesetz: Künftig können die Kommunen Tempo-30-Strecken, Fuß- oder Radwege, Busspuren oder Zebrastreifen einrichten, wenn dies dem Umwelt- und Klimaschutz, der Gesundheit oder der städtebaulichen Entwicklung dient. Bisher war dies nur aus Sicherheitserwägungen möglich.
Allerdings: Auch auf Wunsch der Hamburger SPD wurde in Sachen Sicherheit nun nachgeschärft. Denn die Anordnungen müssen künftig nun auch „die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen und dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen“.
Dabei scheint die „Leichtigkeit des Verkehrs“ der wesentliche Punkt zu sein. Auch in der SPD-geführten Innenbehörde scheint man nämlich gefürchtet zu haben, dass immer mehr Tempo 30 auch auf Hauptstraßen den Verkehr und die Verkehrsteilnehmer in Hamburg beeinträchtigen könnte. Das wird mit der in das Gesetz geschriebenen Ergänzung nun schwierig.
Verkehr Hamburg: Tempo 30 darf nun auch aus Umweltgründen angeordnet werden
In der Verkehrsbehörde freut man sich dennoch, dass die Stadt nun viel mehr Freiheiten bei der Gestaltung des Verkehrs bekommt. „Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv für die Novellierung des Straßenverkehrsrechts eingesetzt“, sagte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) dem Abendblatt. „Die Verabschiedung der Änderungen im gestrigen Vermittlungsausschuss begrüßen wir daher sehr. Erstmals stehen damit die Anordnungsgründe Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Stadtentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit im Zentrum des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Das ist ein Paradigmenwechsel.“
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Ob und wie stark sich die neuen Möglichkeiten bei der Festlegung neuer Busspuren, Radwege oder Tempo-30-Strecken auswirkt, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen. Die Hamburger Fußgängerlobby vom Verein FUSS e. V. begrüßte die Entscheidung des Vermittlungsausschusses jedenfalls. „Damit steht die Tür für einen besseren Stadtverkehr offen“, sagte Roland Stimpel, Vorstand des Vereins. „Das erneuerte Gesetz gibt der Bundesregierung neue Ziele für Einzelregelungen vor, vor allem für die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Ziele sind der Schutz von Klima, Umwelt, Gesundheit und guter Stadtentwicklung.“ Verkehr habe einen extrem starken Einfluss auf Umwelt und unser Leben, so Stimpel. „Es ist allerhöchste Zeit, dass der Schutz von Menschen, Städten und Natur im Verkehrsrecht größeres Gewicht bekommt.“
Verkehr Hamburg: Fußgängerlobby freut sich über die neuen Möglichkeiten
Ein erster konkreter Reformschritt solle bald folgen: Dann entscheide der Bundesrat über Änderungen der Straßenverkehrsordnung, so Stimpel. Geplant seien unter anderem kleine Erleichterungen für Tempo 30 auf Hauptstraßen und für den Bau von mehr Zebrastreifen, für Busspuren und für lokale Verkehrsversuche. Wer zu Fuß über die Fahrbahn gehen müsse, solle den Weg etwas freier wählen können. „All das sind kleine, aber hoffnungsvolle Schritte zu einem Verkehrsrecht, mit dem das Gehen durch die Stadt sicherer und leichter wird“, so FUSS-Vorstand Stimpel.