Hamburg / Berlin. Das Verbot des Cannabis-Konsums soll in Kürze streng geregelt sein und kontrolliert werden. Es wird allerdings auch Ausnahmen geben.
Trotz der Cannabis-Freigabe darf an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn auch künftig nicht gekifft werden. Die Bahn werde ihre Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen. In den gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf aber weiterhin Tabak geraucht werden.
„Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen“, sagte die Bahnsprecherin der „Bild am Sonntag“. Und weiter: „Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.“
Deutsche Bahn verbietet das Kiffen in den Bahnhöfen
Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach das auch vor der Freigabe erlaubte Konsumieren von Cannabis aus medizinischen Gründen. Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein. Vom 1. Juni an will die Deutsche Bahn Verstöße dann verfolgen.
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.
Mehr zum Thema Cannabis
- Cannabis-Legalisierung in Kraft: Das ist jetzt erlaubt
- Bußgeldkatalog: Kiffen kann in Hamburg richtig teuer werden
- Cannabis-Anbau: Wie geht das und wie viel ist erlaubt?
Seit 2007 gibt es ein generelles Rauchverbot auf deutschen Bahnhöfen. Das Rauchen ist seitdem nur noch in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Es gibt laut Deutscher Bahn 400 Bahnhöfe (von insgesamt 5400) mit Raucherbereichen.