Hamburg. Cannabis-Freigabe führt zu bizarrer Klarstellung. Wann beispielsweise Hamburger Polizisten einen Joint rauchen dürfen – und wann nicht.
Kiffen wird auf dem Außengelände von Polizeiwachen, der Bereitschaftspolizei oder dem Polizeipräsidium sowie allen anderen polizeilichen Einrichtungen nach der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verboten sein. In den Gebäuden herrscht ohnehin bereits ein Rauchverbot. Damit dürfen Beamte nach Dienstschluss oder Besucher beispielsweise nicht „vor der Tür“ einen Joint rauchen.
Ohnehin macht sich die Behörde Sorgen um den Umgang mit dem demnächst legalen Cannabis. In einem internen Schreiben weist das Personalamt darauf hin, dass Hamburger Polizisten beispielsweise nicht unter dem Einfluss von Cannabis ihren Dienst antreten können.
Polizei Hamburg: Bekifft arbeiten ist eine dienst- und arbeitsrechtliche Pflichtverletzung
„Der Konsum von Rauschmitteln im Dienst oder die Aufnahme des Dienstes unter dem Einfluss von Rauschmittel stellen dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen dar. Dies gilt auch für Rauschmittel wie z. B. Cannabis, die legal erhältlich sind bzw. nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen“, heißt es in dem Schreiben. Denn der Konsum von Rauschmitteln aller Art beeinträchtige die Fähigkeit für komplexes Arbeiten oder zum Führen von Kraftfahrzeugen oder hebe sie ganz auf. Auch vermidere es die Urteilsfähigkeit. Daher sei davon auszugehen, dass alle Beschäftigten zur Dienstverrichtung unfähig wären, stünden sie unter dem Einfluss von Rauschmitteln wie beispielsweise Cannabis.
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Besteht der Verdacht, dass ein Polizist, Feuerwehrmann oder anderer Bediensteter der Stadt berauscht ist, muss der Personalarzt oder die Rechtsmedizin eingeschaltet werden. In besonders schweren Fällen, wenn durch den Rauschzustand eine Eigen- oder Fremdgefährdung bestehe, solle über Notruf Polizei und Rettungsdienst gerufen werden.
Für Beamte, die ihren Dienst berauscht antreten, gibt es unangenehme Folgen „versorgungs-, arbeits- oder disziplinarrechtlicher Art“, heißt es. Viele Experten hatten vor der Freigabe von Cannabis und ihren Folgen auch für Hamburg gewarnt. Die Ampel-Parteien hatten die Legalisierung von Cannabis zum Eigenkonsum für über 18-Jährige beschlossen. Das neue Gesetz gilt vom 1. April an.