Hamburg. Cold Case aufgeklärt? Das Opfer wurde in Hamburg von fünf Kugeln getroffen. DNA führte auf die Spur des heute 41-Jährigen.

Vor mehr als 22 Jahren wurde in Tonndorf ein damals 21 Jahre alter Mann niedergeschossen. Am Donnerstag hat die Polizei jetzt einen Tatverdächtigen in Rahlstedt festgenommen. Er wurde am Freitag einem Richter vorgeführt, der einen Haftbefehl gegen ihn erließ.

Die Tat hatte sich am 28. Oktober 2001 an der Ahrensburger Straße/Ecke Holstenhofweg ereignet. Es ging um einen Autokauf. Der damals 21-Jährige hatte Interesse an dem Fahrzeug bekundet. Daraufhin war zwischen ihm und den drei Anbietern ein Treffen am späten Abend verabredet worden. Als klar wurde, dass er ohne Geld zu dem Treffen erschienen war und weggehen wollte, eskalierte die Situation. Einer der Beteiligten zog eine Pistole. Dann fielen Schüsse.

Polizei Hamburg: Schüsse in Tonndorf – Freund brachte Opfer in Klinik

Anwohner hatten die Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Als damals die ersten Streifenwagen eintrafen, hatten sich Täter und Opfer bereits aus dem Staub gemacht. Am Tatort wurden von den Polizisten lediglich zwei Patronenhülsen vom Kaliber 6,35 sowie eine blutverschmierte Jacke und weitere Blutspuren auf dem Boden entdeckt.

Das Opfer war damals von einem Bekannten direkt in ein Krankenhaus gefahren worden; es hatte schwerste Verletzungen. In der Klinik stellten die Ärzte fest, dass der Mann von fünf Kugeln getroffen worden war, zwei in jeweils in einen Oberschenkel sowie eine ins Schlüsselbein. Das Krankenhauspersonal alarmierte die Polizei.

Schüsse in Hamburg-Tonndorf: Erster Verdächtiger kam 2001 wieder frei

Die Mordkommission übernahm gleich nach der Tat die Ermittlungen. Ein damals 19-Jähriger, der ins Visier der Ermittler geraten war, entpuppte sich als unschuldig. Der eigentliche Schütze konnte damals nicht ermittelt werden.

Jetzt brachten unter anderem DNA-Spuren die Mordkommission auf den Täter. Offenbar hatte es eine Vergleichsspur gegeben, die dem heute 41-Jährigen zugeordnet werden konnte.

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Der Beschuldigte dürfte noch unter das Jugendstrafrecht fallen, da er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt gewesen war.