Hamburg. Angeklagter sitzt derzeit Strafe wegen Raubes ab. Nun kommen fünf Jahre und drei Monate hinzu. Möglich machte das eine DNA-Spur.

Ihre Wohnung kam ihr kontaminiert vor. Vergiftet durch die Anwesenheit eines Mannes, der sie missbrauchte und quälte. Keine Nacht hat Carolin T. (Name geändert) mehr in ihrem Zuhause verbringen können, nachdem Syuleyman S. in ihre Wohnung eindrang und über die junge Frau herfiel. Der 33-Jährige hat das Opfer im Schlafzimmer überrascht, in deren eigenem geschütztem Bereich. „Das ist ein Alptraum, der sich verwirklicht hat“, sagt jetzt der Vorsitzende Richter im Prozess gegen den Angeklagten.

Wegen Vergewaltigung erkennt die Kammer für die Tat vom 11. Juli 2016 auf fünf Jahre und drei Monate Haft für Syuleyman S. Einbezogen in diese Entscheidung wurde eine frühere Verurteilung zu zwei Jahren unter anderem wegen Raubes, die der Angeklagte gerade absitzt. Die jetzt vor Gericht verhandelte Vergewaltigung hat der 33-Jährige gestanden. „Die Tat tut mir sehr, sehr leid“, hat er zum Prozessauftakt gesagt.

Angeklagter kam über die leicht geöffnete Balkontür hinein

Mitten in der Nacht war Syuleyman S. seinerzeit über einen Trampelpfad zu dem Haus, in dem Carolin T. wohnte, gegangen, war über die leicht geöffnete stehende Balkontür in die im Hochparterre gelegene Wohnung eingestiegen. Dort sah er die junge Frau, die auf der Wohnzimmercouch eingeschlafen war, schaltete den Fernseher aus und klappte das Laptop zu, um das Zimmer vollkommen abzudunkeln. Dann trat er an das Opfer heran und beugte sich über sie.

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Als die 24-Jährige in diesem Moment aus dem Schlaf hochschreckte und den Mann nur in Umrissen sah, dachte sie im ersten Augenblick, dass ihr Freund nach Hause gekommen sei. Doch dann kam das Entsetzen: Es war ein vollkommen Fremder, der erschienen war, um sie sexuell zu missbrauchen.

Erst Jahre später bringt DNA-Spur entscheidenden Hinweis

Die Hamburgerin hat bei ihrer Vernehmung vor der Polizei geschildert, wie sie seinerzeit verzweifelt versuchte, sich zu wehren, und nach einer Schale angelte, um sie ihrem Peiniger über den Kopf zu ziehen. Doch der Gegenstand entglitt ihr, und sie war ihm hilflos ausgeliefert. Plötzlich, so erinnerte es die Frau, sprang der Mann jedoch auf und flüchtete. Sie alarmierte die Polizei.

Jahrelang hatte es keine Anhaltspunkte gegeben, wer der Verbrecher sein könnte. Doch schließlich ergab eine DNA-Spur, die an ihrem Schlafshirt gesichert worden war, einen Treffer: Es war Syuleyman S., der festgenommen worden war, weil er im Jahr 2019 seine Partnerin erheblich drangsaliert und beraubt hatte.

Ohne Geständnis wäre Strafe deutlich höher ausgefallen

Hätte der Verbrecher die Vergewaltigung der Carolin T. nicht jetzt vor Gericht gestanden, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, betont der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Strafschärfend wiederum wertet das Gericht unter anderem, dass das Opfer in seinem persönlichsten Lebensbereich aufgesucht und missbraucht wurde. Sie musste wegziehen und litt anderthalb Jahre unter Schlafstörung.

„Zum Glück hat sie alles richtig gemacht“, sagt der Richter über das Opfer. Die 24-Jährige habe sich unmittelbar um professionelle Hilfe gekümmert und sich behandeln lassen. „Sonst wären die Folgen der Tat noch gravierender gewesen.“ Auch wenn die eigentliche Tat nicht lange angedauert habe: „Für das Opfer wird es sich angefühlt haben wie eine Ewigkeit.“