Hamburg. Der Richter sprach von einem „bitteren“ Ergebnis für die Angehörigen des Opfers. Okan Ö. wurde „nur“ wegen anderer Taten verurteilt.
Wird dieser Mord in einer Hamburger Shishabar je aufgeklärt? Nach dem Freispruch für den zunächst vermuteten Täter stellt sich die Frage: Hatte die Staatsanwaltschaft den Falschen angeklagt? In dem Prozess um die tödlichen Schüsse in Hohenfelde hat das Landgericht Okan Ö. (26) freigesprochen. Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhielt er dennoch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.
Der Vorsitzende Richter sagte am Mittwoch, der Mordvorwurf habe nicht aufgeklärt werden können, weil zwei wichtige Zeuginnen nicht aussagen wollten. Das Gericht habe die beiden in der Schweiz lebenden Frauen nicht zwangsweise vernehmen können. „Das Ergebnis ist auch bitter für die Nebenklägerin, die sich Aufklärung erhofft hatte, warum ihr Sohn so kaltblütig erschossen wurde“, so der Richter.
Prozess Hamburg: Mord in Hamburger Shishabar – Angeklagter freigesprochen
Dem nun Freigesprochenen wurde in der Anklage vorgeworfen, am 27. Juli 2022 mit einem anderen Mann in die Shishabar gestürmt zu sein. Dieser schoss zweimal auf einen 27-Jährigen und verletzte ihn tödlich. Es soll ein Auftragsmord im Drogenmilieu gewesen sein. Es waren Szenen wie aus einem Krimi. Die Täter trugen Masken und bewegten sich zielstrebig auf ihr Opfer zu. Die Tat dauerte nur rund 30 Sekunden, bis das Opfer am Boden lag und die Täter entkamen.
Monatelang wurde nach ihnen gesucht, bis Okan Ö. am 20. Dezember 2022 infolge von verdeckten Ermittlungen verhaftet wurde. Er soll den bislang weiterhin unbekannten Schützen begleitet haben. Okan Ö. wurde in dem seit September 2023 laufenden Prozess unter anderem Mord aus Heimtücke vorgeworfen. Doch er beteuerte von Anfang an seine Unschuld im Mordfall. Dabei blieb er bis zum Schluss. Allerdings gestand er, eine Maschinenpistole besessen zu haben. Diese wurde mit seinen Fingerabdrücken bei einer Hausdurchsuchung im August sichergestellt. Eine Maschinenpistole in den Händen eines Mannes mit einer „hohen Waffenaffinität“ und Kontakten ins internationale, „hochkriminelle Betäubungsmittelmilieu” sei brandgefährlich, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.
Prozess in Hamburg: Zeuginnen lehnten Aussage ab
Im Laufe des Prozesses waren mehrere Zeugen und Zeuginnen angehört worden. Bei der Beschreibung der Täter hatten sie unterschiedlichen Angaben gemacht. Auch hatten zwei, zum Tatzeitpunkt Okan Ö. nahestehende Frauen belastende Aussagen bei der Polizei zur Mittäterschaft von Okan Ö. beim Mord gemacht. Die beiden in der Schweiz lebenden Frauen hatten zunächst zugestimmt, auch vor Gericht als Zeuginnen auszusagen. Das Gericht hatte mehrfach auf verschiedenen Wegen versucht, die Zeuginnen anzuhören. Sie seien letztendlich nicht zu überzeugen gewesen und befänden sich nun wieder in der Schweiz. „Unser Hoheitsgebiet endet an der Landesgrenze”, erklärte der Richter hierzu.
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Bereits zum Prozessauftakt hatte Ö.s Verteidigerin Gül Pinar betont, ihr Mandant sei zu Unrecht angeklagt. Der vorbestrafte Ö. sei zwar wegen Handelns mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen und kein „Unschuldslamm“ – ein Mörder sei er allerdings nicht. Sie warf den Ermittlern und Ermittlerinnen vor, aufgrund ihres vorgefertigten Bildes über Okan Ö. andere Hinweise nicht mehr gründlich verfolgt zu haben. Der Schuldspruch wegen Drogendelikten erfolgte im Juli 2023. Die Freiheitsstrafe über fünf Jahre und drei Monate ist nach Angaben eines Gerichtssprechers allerdings noch nicht rechtskräftig. Okan Ö. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Bis heute ist unklar, wer hinter der Tat in der Shishabar an der Lübecker Straße steht.