Köln / Hamburg. Landgericht spricht dem Mitinhaber der Privatbank M.M. Warburg fünfstellige Summe zu – zahlen muss das Bundesland NRW. Das Urteil.
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln muss das Bundesland Nordrhein-Westfalen dem Hamburger Bankier Christian Olearius 10.000 Euro Schadenersatz wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zahlen. Dies geht aus dem Urteil Az. 5 O 195/22 vom 24.10.2023 hervor.
Olearius habe einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, weil Inhalte seiner vom Land beschlagnahmten Tagebücher an unbefugte Dritte gelangt seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht sei nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der Inhalt der Tagebücher „aus der Sphäre des beklagten Landes“ an Journalisten gelangt sein müsse. Zuvor hatte die „Welt am Sonntag“ über das Urteil berichtet.
Olearius-Tagebücher durften nicht an die Öffentlichkeit gelangen
In dem Prozess ging es um Tagebücher von Olearius, die Beamte bei einer Razzia wegen dessen möglicher Verwicklung in illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte im Jahr 2018 beschlagnahmt hatten. Zwei Jahre später hätten mehrere Medien aus den Aufzeichnungen zitiert.
Die Weitergabe beziehungsweise die Ermöglichung des Zugriffs auf Inhalte der Tagebücher stelle eine Amtspflichtverletzung dar, heißt es im Urteil. „Das beklagte Land trifft die Pflicht, sensible Daten so aufzubewahren, dass sie vor einem unbefugten Zugriff geschützt sind. Ob die Daten vorsätzlich an die unbefugten Dritten weitergegeben wurden, konnte die Kammer nicht feststellen.“
Olearius-Sprecher wirft Justiz in NRW Versagen vor
Die Generalstaatsanwaltschaft Köln als Vertreterin des Landes erklärte auf Anfrage der Zeitung, dass sie die Urteilsgründe prüfen und anschließend über mögliche Rechtsmittel entscheiden werde. „Das Urteil ist in einer langen Reihe von Justizversagen das nächste Stück“, sagte ein Sprecher von Olearius.
Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die bei Cum-Ex-Deals mitgemacht hat. Der Bankier muss sich derzeit wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung in 14 Fällen vor dem Landgericht Bonn verantworten, der Schaden soll bei knapp 280 Millionen Euro liegen.