Hamburg. Stadt erweitert Berechtigungen für Anwohner – mit großer Zahl neuer „Überlappungszonen“. Diese Gebiete profitieren von der neuen Regel.
Es war bisher ein großes Ärgernis für viele Nutzerinnen und Nutzer des Bewohnerparkens: Wer in einer Nachbarstraße um die Ecke seiner Wohnung parken wollte, hatte dort schon keine Berechtigung mehr. Denn an den Grenzen der oft sehr kleinteilig geschnittenen Bewohnerparkzonen endete auch der Anspruch auf einen Parkplatz. Wer in einer Nachbarzone parkte, musste also entweder hohe Gebühren pro Stunde bezahlen – oder bekam einen Strafzettel. Das soll sich nun ändern, jedenfalls in vielen Stadtteilen.
Die Verkehrsbehörde hat nämlich jetzt eine große Zahl von sogenannten „Überlappungszonen“ eingerichtet (siehe Grafik). Dies sind Bereiche, in denen Menschen mit Bewohnerparkausweisen aus zwei unterschiedlichen Zonen parken können. „Damit setzen wir einen konkreten Wunsch von einigen Bewohnerinnen und Bewohnern um, aber auch aus den Gesprächen beim ‚Runden Tisch Parkraummanagement‘ mit den Kammern und den Sport- und Sozialverbänden“, sagte Verkehrsbehördensprecher Dennis Heinert. Der Landesbetrieb Verkehr schneide die Überlappungsgebiete „auf Basis einer sehr individuellen Analyse vor Ort und auf Grundlage der Gespräche“.
Anwohnerparken: Jetzt soll es einfacher für die Nutzer werden, einen Platz zu finden
„Überlappungszonen erhöhen die Flexibilität für die Menschen in den Bewohnerparkgebieten. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Menschen noch schneller einen Parkplatz in Wohnungsnähe finden können und gleichzeitig sich der Parkdruck gleichmäßiger verteilt“, so der Sprecher von Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). „Das Ergebnis ist dann auch noch weniger Parksuchverkehr und eine erhöhte Verkehrssicherheit, wir schöpfen damit die aktuell gegebenen Möglichkeit so weitgehend wie möglich aus. Für die konstruktive Zusammenarbeit danken wir allen am ,Runden Tisch Parkraummanagement‘ beteiligten Institutionen.“
Zuletzt hatte der Bundesrat auch auf Betreiben Hamburgs eine andere Weiterentwicklung des Bewohnerparkens beschlossen. Demnach sollte das System zu einer Art Quartiersparken umgewandelt werden. Dafür war vorgesehen, das bundesweit gültige Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass ansässige Unternehmen und soziale Institutionen, aber auch Sport- und Sozialverbände die gleichen Rechte bekommen wie Anwohnerinnen und Anwohner.
Verkehr Hamburg: Bundestag bremst Weiterentwicklung zum Quartiersparken
Hintergrund: Firmen, Vereine und soziale Einrichtungen sehen sich durch das bisherige System benachteiligt, bei dem Anwohner für eine moderate Jahresgebühr einen Parkausweis bekommen können, alle anderen aber hohe Gebühren pro geparkter Zeit zahlen müssen. Denn sowohl Firmenfahrzeuge als auch Mitarbeitende konnten zuletzt nicht mehr in den Bereichen ohne extrem hohe Kosten parken. Das soll sich nun ändern.
Anders als der Bundesrat allerdings beschloss der Bundestag diese Änderungen nach seiner jüngsten Befassung am 20. Oktober so nicht sofort. Das sorgte bei der Handwerkskammer Hamburg für Empörung und Enttäuschung. „Das Quartiersparken ist leider noch nicht Wirklichkeit geworden“, sagte Kammerpräsident Hjalmar Stemmann direkt nach der Entscheidung. „Es ist nur ein schwacher Trost, dass der Bundestag die Bundesregierung zusammen mit der Beschließung des Straßenverkehrsgesetzes zugleich aufgefordert hat, die rechtssichere Weiterentwicklung des Bewohnerparkens zum Quartiersparken zu prüfen. Denn die Bundesregierung hat die Weiterentwicklung des Bewohnerparkens zu einem Quartiersparken für alle Bewohner, ansässige Unternehmen und Einrichtungen in ihrem Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes ausgespart.“
Bewohnerparken: Handwerkskammer sauer, dass Bundestag Vorschlag nicht aufgreift
Der Bundesrat, der für die Hamburger Gesetzesinitiative votiert habe, dürfte sich von dieser Entscheidung „überfahren fühlen“, so Stemmann. „Die Handwerkskammer erwartet von der Verkehrsbehörde, dass sie ihren Einfluss auf Bundesebene geltend macht, damit das Straßenverkehrsgesetz schnellstens erneut angefasst und um das Quartiersparken ergänzt wird.“
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Die Verkehrsbehörde betonte bereits direkt nach der Entscheidung, dass der Bundestag sich zu der Initiative bekannt habe, „das bisherige Bewohnerparken zu einem Quartiersparken weiterzuentwickeln“. Daher habe er einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden sei, „Vorschläge für die digitale Parkraumbewirtschaftung vorzulegen und – wie von Hamburg ins Spiel gebracht – rechtssichere Kriterien die Weiterentwicklung des Bewohnerparkens zu prüfen“. Nun liege „der Ball bei der Bundesregierung, eine Weiterentwicklung des Bewohnerparken zu prüfen und umzusetzen“, so Verkehrsbehördensprecher Dennis Krämer nach der Entscheidung.
Verkehr Hamburg: Verkehrsbehörde hofft, dass der Bundestag ihren Vorschlag aufgreift
Die Reform sei komplex, da sie ein Paket aus Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung und Planungsbeschleunigung umfasse, hieß es aus der Behörde. Aufgrund der Kürze der Zeit und des Umfangs dieses Pakets habe die Ampelkoalition die Anregungen, die aus dem Bundesrat kamen, nicht in das Gesetz übernommen, sich die Inhalte aber zu eigen gemacht und einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Zudem geb es Signale, dass noch in dieser Legislatur eine weitere Novelle des Straßenverkehrsgesetzes anstehen solle.