Hamburg/Berlin. Opfer digitaler Gewalt sollen mehr Rechtsschutz erhalten, heißt es in einem gemeinsamen Antrag mit Sachsen. Was die Senatorin vorschlägt.
Hamburg und Sachsen machen sich für einen verbesserten Rechtsschutz für Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen im Internet stark. Betroffene von Hatespeech müssten ihre Ansprüche schnell, leicht und effektiv durchsetzen können, heißt es in einem gemeinsamen Beschlussvorschlag von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und ihrer sächsischen Ressortkollegen Katja Meier (beide Grüne) für die Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin.
Von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werden demnach Regelungsvorschläge erwartet, die den Betroffenen von digitaler Gewalt den Zugang zum Recht nachhaltig erleichtern.
Hamburgs Justizsenatorin Gallina: Gesetze werden Hatespeech-Opfern nicht gerecht
„Beleidigungen im Internet werden vielfach kommentiert und geteilt. Sie verbreiten sich damit unkontrollierbar weiter und bleiben oft lange in der Welt“, sagte Gallina der Deutschen Presse-Agentur. „Die derzeitige Gesetzeslage wird diesen Besonderheiten digitaler Gewalt nicht gerecht.“
Für Betroffene sei es nicht nur schwierig, sondern auch teuer, ihre Ansprüche durchzusetzen. „Deshalb brauchen wir ein Update beim Rechtsschutz, damit sich die Betroffenen digitaler Gewalt effektiver zur Wehr setzen können“, forderte die Senatorin.
Auch im digitalen Raum dürfe man keine rechtsfreien Räume dulden, sagte Sachsens Justizministerin Meier. „Digitale Gewalt, Hass und Hetze haben für die Betroffenen oft gravierende Folgen. Daher braucht es verlässliche und effektive gesetzliche Regelungen, die den Bürgerinnen und Bürgern wirksame Werkzeuge in die Hand geben, um gerichtlichen Schutz vor digitaler Gewalt zu erlangen.“
Zum einen könnte man es den Betroffenen leichter machen, solche Beleidigungen oder Bedrohungen auch ohne Anwalt abzumahnen, sagte Gallina. „Möglich wäre das etwa in Form eines kostenlosen Musterformulars im Internet, zusammen mit Informationen, was eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist.“
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Zum anderen könnte man Betroffenen mehr Zeit für einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei Gericht geben. „Drittens müssen wir schauen, inwiefern wir die Betroffenen bei den Kosten entlasten. Denn die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung könnten Betroffene davon abhalten, sich zu wehren.“