Hamburg. Vor König Charles‘ Besuch hatten Aktivisten Fassade beschmiert. Weil sie die Reinigung nicht zahlten, ist nun das Landgericht am Zug.

Es war mal wieder eine Aktion, die für viel Aufmerksamkeit sorgte: Kurz vor dem Besuch von König Charles hatten zwei Aktivisten der Letzten Generation am 30. März dieses Jahres nicht nur die Rathausfassade besprüht, sondern laut Senat auch eine „Reinigungskraft, die zum Zeitpunkt der Tatausführung das Rathaus durch das Hauptportal verließ“. Diese sei von Farbe auf „Kopfhaar, Gesicht und Kleidung“ getroffen worden.

Die Reinigungskosten für Fassade, Balkon und Eingangsbereich des Rathauses beliefen sich auf satte 17.278,66 Euro, wie Senatssprecherin Julia Offen dem Abendblatt bereits im Sommer mitteilte. Eine zunächst angenommene Beschädigung der Farbe des Balkongeländers allerdings konnte schließlich laut Senat doch „nicht mit der rechtlich erforderlichen Gewissheit den Tathandlungen vom 30. März 2023 zugerechnet werden“, wie der Senat im Juli feststellte, „weshalb ein diesbezüglicher Schadensersatzanspruch rechtlich nicht geltend gemacht werden kann“.

Letzte Generation: Die Kosten von fast 17.280 Euro zahlten die Aktivisten nicht

Die Rechnung über die fast 17.280 Euro für die anderen Schäden aber schickte die Stadt bereits im Sommer an die beiden Täter, sobald ihr deren Personendaten von den Ermittlern mitgeteilt worden waren. Allerdings zahlten die beiden Aktivisten offenbar nicht, denn nun hat die Stadt sie verklagt.

„Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist hat die Senatskanzlei gegen die Beschuldigten Klage bei dem Landgericht Hamburg auf Zahlung des Schadensersatzes erhoben“, heißt in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Hamburger AfD-Vorsitzenden Dirk Nockemann. „Das Landgericht Hamburg hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Zum Schutz des laufenden gerichtlichen Verfahrens sieht der Senat von weiteren Angaben ab.“

Klimakleber: Die besprühte Reinigungskraft wurde noch nicht entschädigt

Der besprühten Reinigungskraft seien die Kosten für die Reinigung ihrer Kleidung laut der Senatsantwort bisher noch nicht erstattet worden, heißt es weiter in der Senatsantwort – denn sie habe die erforderlichen Quittungen bisher nicht vorgelegt.

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AfD-Chef Nockemann begrüßte „das konsequente Vorgehen des Senats gegen die Klimachaoten“. Die „wiederkehrenden Straftaten der Klimaextremisten gegen die Bürger und gegen unsere Institutionen“ dürften nicht folgenlos bleiben, so Nockemann. „Wer unsere Gesetze ignoriert, wer unser Hamburger Rathaus als Herzkammer der Demokratie angreift, der muss die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen.“