Hamburg. Konzern sammelt für Street View neue Aufnahmen von Immobilien und Straßen. Wie Eigentümer und Mieter widersprechen können.

Nach einer langen Pause sollen sie von Donnerstag, 22. Juni, an wieder in deutschen Städten unterwegs sein – und auch durch Hamburg fahren: Google-Autos mit einem Kamerasystem auf dem Dach, das 360-Grad-Aufnahmen von Häusern und Straßen macht. Der Grund: Das US-Unternehmen will seinen Online-Dienst Street View aktualisieren.

Als der Technologiekonzern diese Erweiterung seines Kartendienstes Google Maps im Sommer 2010 hierzulande einführte, habe es „Wirbel“ gegeben, schreibt Googles Programm-Manager Sven Tresp in einem neuen Blogeintrag – und meint damit Sorgen um den Datenschutz. Damals entschied der Konzern, keine neuen Straßenpanoramen für Deutschland zu veröffentlichen. „Doch natürlich dreht sich die Welt weiter und verändert sich“, so Tresp. „So können Aufnahmen, die zwischen 2008 und 2009 gemacht wurden, Straßen und Gebäude von heute nicht mehr angemessen abbilden.“

Google Street View: Neue Aufnahmen in Hamburg von Juni bis Oktober geplant

Mittlerweile will Google hierzulande eine hohe Akzeptanz seines Dienstes erkennen: Eine repräsentative Umfrage unter 1500 teilnehmenden Deutschen im Mai dieses Jahres durch die Statista GmbH habe ergeben, dass 91 Prozent der Befragten, die Street View kennen, den Dienst als positiv oder sehr positiv bewerteten. Mögliche Bedenken will der Konzern im Blick haben: Die Street-View-Aktualisierung führe Google „in enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit durch“, erklärt Googles PR-Agentur auf Abendblatt-Anfrage.

Wann und wo genau Google-Autos in Hamburgs unterwegs sein werden, könne das Unternehmen noch nicht sagen, da sich Faktoren wie das Wetter, die Fahrbedingungen und die Dauer der Aufnahmen veränderten. Auf einer Internetseite zu Street View sollen aber die nächsten Ziele für geplante Aufnahmen veröffentlicht werden. Für Hamburg war dort am Mittwoch lediglich ein Zeitraum von Juni bis Oktober angegeben. Frühestens Mitte Juli will Google damit beginnen, neue Aufnahmen zu veröffentlichen.

Google Street View: Auch Mieter in Hamburg können widersprechen

Thomas Fuchs, Hamburgs Datenschutzbeauftragter.
Thomas Fuchs, Hamburgs Datenschutzbeauftragter. © Roland Magunia

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs sagt, Google sei schon im März an ihn herangetreten. Anschließend habe er mit dem Konzern über Rahmenbedingungen verhandelt. „Google verhält sich klüger als 2010“, sagt Fuchs. Damals habe das Unternehmen einfach losgelegt, ohne detailliert Fragen des Datenschutzes mit öffentlichen Stellen zu klären.

Nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden könne die Anfertigung und Veröffentlichung von Panoramabildern „als zulässig bewertet werden, sofern die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden“, sagt Fuchs. Legten Betroffene Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses ein, müsse Google die Aufnahmen vor der Veröffentlichung verpixeln.

Sei die Verpixelung vor der Veröffentlichung des Bildes beantragt worden, so werde das Haus im Online-Dienst Street View von Beginn an verpixelt dargestellt. Gehe der Widerspruch erst nach der Veröffentlichung bei Google ein, erfolge die Verpixelung nachträglich.

Wie auch bisher schon sollten Gesichter und Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung der Bilder durch Google unkenntlich gemacht werden, ohne dass dafür Anträge nötig seien. Sollte diese Verpixelung nicht ausreichen, könnten Betroffene auch nach der Veröffentlichung eine Korrektur beantragen. Google erklärt, das Unternehmen werde vor der Veröffentlichung der neuen Street-View-Bilder die alten Aufnahmen entfernen.

Google Street View: Neue Aufnahmen – so legen Betroffene Widerspruch ein

Der Veröffentlichung von Abbildungen ihres privaten Grundstücks bzw. Wohnortes widersprechen können nach Angaben des Datenschutzbeauftragten sowohl Hausbesitzende als auch Mietende. Wenn Mietende, die Widerspruch einlegen, in einem Haus mit mehreren Parteien wohnen, versuche Google, eine Verpixelung wohnungsgenau vorzunehmen, also etwa nur einen Teil des betroffenen Stockwerks unkenntlich zu machen. Damit das möglich ist, sollten Mietende, die Widerspruch einlegen, angeben, wo sich ihre Wohnung befindet (zum Beispiel „2. OG rechts“).

Zwingend nötig ist es, die Anschrift zu nennen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Es gibt drei Kontaktmöglichkeiten: per E-Mail an: , per Formular: https://support.google.com/maps/contact/street_view_de_ppoo und per Brief an: Google LLC, Betr.: Street View, PO Box 111607, 20416 Hamburg.

Nach der Veröffentlichung der Aufnahmen sei ein Widerspruch zusätzlich möglich über die Funktion „Problem melden” von Google Street View, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Auf jeder der angezeigten Street-View-Aufnahmen finde sich bei der Standortanzeige im Dreipunktmenü der Unterpunkt „Problem melden” bzw. „Report a problem”.