Hamburg. Politiker wählen Transportmittel für Dienstreisen selbst aus. Eine Kleine Anfrage deckt nun auf, wer am meisten das Flugzeug nutzt.
Die Mitglieder des Hamburger Senats sind in diesem Jahr wieder deutlich häufiger mit dem Flugzeug auf Dienstreise als 2021. Bis zum 18. Juli sind die rot-grünen Senatorinnen und Senatoren bereits 20-mal dienstlich geflogen. Im gesamten Corona-Jahr 2021 kam der Senat lediglich auf zehn Flüge. Das zeigt eine Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann. Allerdings wurden dabei laut Senat bei einer Dienstreise Hin- und Rückflug jeweils einzeln gezählt, sodass jede Dienstreise per Flieger in der Statistik mit zwei Flügen zu Buche schlägt.
Den Flugrekord hält demnach Innensenator Andy Grote (SPD), der zehnmal aus dienstlichen Gründen geflogen ist. Auffällig dabei: Sechs dieser zehn Flüge hatten ein innerdeutsches Ziel. Dabei ging es laut Innenbehörde um Ministerkonferenzen in Süd- und Mitteldeutschland.
Auch Tschentscher nutzt Flugzeug häufig
Am zweithäufigsten nutzten Bürgermeister Peter Tschentscher und Finanzsenator Andreas Dressel (beide SPD) das Flugzeug für Dienstreisen. Sie flogen von Anfang 2021 bis zum 18. Juli 2022 jeweils sechsmal. Tschentscher nutzte den Flieger dabei ausschließlich für Auslandsreisen, Dressel flog auch zweimal innerdeutsch. Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) ist seit Anfang 2021 viermal dienstlich geflogen, zweimal davon innerdeutsch.
Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank und Umweltsenator Jens Kerstan (beide Grüne) flogen je zweimal, beide im laufenden Jahr und beide ins Ausland. Alle anderen Senatsmitglieder nutzten im vergangenen und in diesem Jahr bisher keine Flugzeug für Dienstreisen. Staatsrätinnen und Staatsräte sind ausweislich der Senatsantwort im vergangenen und bisher in diesem Jahr 22-mal geflogen, Leiter von öffentlichen Unternehmen 169-mal.
Flugzeug für Dienstreise? Politiker wählen selbst
Die Senatsmitglieder wählen das Transportmittel für ihre Dienstreisen laut Senat in eigener Verantwortung. Erstattet werden bei innerdeutschen und innereuropäischen Flügen die Kosten der niedrigsten und bei außereuropäischen Flügen auch die einer höheren Klasse. Voraussetzung: Die Flugzeugnutzung muss aus wirtschaftlichen oder dienstlichen Gründen notwendig sein.
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Auf die Frage, wie der Senat die CO2-Emissionen durch Dienstflüge zu reduzieren gedenke, heißt es in der Antwort: „Die Überlegungen des Senats hierzu sind noch nicht abgeschlossen.“