Hamburg. Steuerpflichtige müssen ihr Grundstücks- und Wohneigentum bald beim Finanzamt angeben. Die Frist könnte knapp bemessen sein.

Ein Monat noch, dann beginnt die Uhr zu ticken: Vom 1. Juli an können Steuerpflichtige eine sogenannte Feststellungserklärung zu ihrem Grundstücks- und Wohneigentum beim Finanzamt abgeben. Oder besser: Sie müssen – und haben dafür nur bis zum 31. Oktober Zeit.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Grundsteuer in Deutschland neu zu berechnen. Anders als etwa Schleswig-Holstein setzt Hamburg dabei auf ein Modell, bei dem Fläche und Lage des Grundstücks entscheidend sind und nicht der Wert – denn der war in der Hansestadt in den vergangenen Jahren vielerorts exorbitant gestiegen. 2025 soll die neue Ausgestaltung der Grundsteuer dann in Kraft treten.

Neue Grundsteuer in Hamburg – Eigentümerverband rät zur Eile

So schnell, wie man vermuten könnte, ist die Feststellungserklärung allerdings nicht immer gemacht. „Die meisten Eigentümer sehen sich beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke plötzlich mit ungeahnten Problemen konfrontiert“, warnt Rechtsanwalt Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg.

So fehlten bei älteren Gebäuden oft Unterlagen mit Informationen zur Wohnfläche. Die betroffenen Eigentümer müssten dann entweder selbst nachmessen oder einen Architekten damit beauftragen. Auch müsse berechnet werden, welcher Teil des Grundstücks zur Wohn- und Nutzfläche gehöre.

Die entsprechenden Zeitverzögerungen seien von vornherein einzukalkulieren, rät der Verband. Denn wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht – was in der Regel nur online möglich ist –, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wie hoch ein Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld ausfällt, liegt im Ermessen der Behörde.

Grundsteuer Hamburg: Verband unterstützt bei Ermittlung der Wohnfläche

Besonders gefordert ist, wer in mehreren Bundesländern Grundstücke oder Immobilien besitzt. Flomm: „Für diese Eigentümer ist die viermonatige Frist besonders knapp bemessen, da sie sich in mindestens zwei Grundsteuermodelle einarbeiten und zusätzliche Daten beschaffen müssen.“

Der Grundeigentümer-Verband Hamburg verfügt nach eigenen Angaben über ein breites Netzwerk an Experten, die bei der Ermittlung der Wohnfläche unterstützen. Eine Beratung sei telefonisch oder nach vorheriger Terminvergabe persönlich möglich.