Hamburg. Der rechtspolitische Sprecher der Hamburger FDP übt Kritik an Michael Kruses Klage-Ankündigung. So rechtfertigt sich der FDP-Chef.
Der Hamburger FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse hat mit einer Klage gegen die am Mittwoch von der Bürgerschaft beschlossene Hotspot-Regelung gedroht. Dieser Vorstoß hat nun für Ärger im Landesvorstand gesorgt – denn Kruse habe den Eindruck erweckt, die FDP unterstütze geschlossen als Partei ein juristisches Vorgehen gegen den Bürgerschaftsbeschluss, kritisierte Carl Cevin-Key Coste, rechtspolitischer Sprecher der Hamburger FDP und Mitglied des Landesvorstands. „Klagen von Privatpersonen müssen nicht über den FDP-Presseverteiler verschickt werden“, sagte Coste dem Abendblatt.
Corona Hamburg: Hotspot-Regelung – "Klagen als PR-Aktionen"
„Der Hamburger Senat hat mit seiner Interpretation der Hotspot-Regelung den zulässigen Rahmen des Infektionsschutzgesetzes verlassen“, hatte Kruse in einer Mitteilung die Vorbereitung seiner Klage begründet. Nachdem der FDP-Landeschef in einer zweiten Mitteilung betont hatte, dass er klagen werde, „sobald die Hotspot-Regelung in Kraft tritt“, stellte Coste einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Klagen als PR-Aktionen sind für eine Rechtsstaatspartei unwürdig“. Dieser sollte auf dem Landesparteitag am Sonnabend eingebracht werden.
„In jeder meiner Erklärungen steht drin, dass es um eine Klage geht, die ich persönlich anstrebe“, sagte Kruse auf Abendblatt-Anfrage. „Die Kritik ist daher unbegründet.“ Auch aus anderen Landesverbänden sowie auf Bundesebene gebe es Stimmen aus der Partei, die gewillt seien, gegen die Ausrufung einer Hotspot-Regelung zu klagen, so Kruse.
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Hotspot Hamburg: Hamburgs FDP-Chef weist Vorwürfe zurück
Die Klageabsicht stößt bei Coste auf Unverständnis. „Gegen eine Regelung klagen zu wollen, die man auf Bundesebene selber mitbeschlossen hat, finde ich fragwürdig. Ich kann nur davon abraten.“ Weitere Juristinnen und Juristen der Partei würden seine Sichtweise teilen, so der FDP-Politiker.
Kruse betont hingegen, dass er nicht gegen die von der Bundesregierung beschlossene Regelung klagen wolle. „Ich richte mein Augenmerk auf die nicht haltbare Ausrufung des Hotspots durch den Senat. Die kritische Lage, die für die Ausrufung der Hotspot-Regelung gegeben sein muss, liegt in Hamburg nicht vor.“
Coste will Kruses Klage-Ankündigung bei Parteitag kritisieren
Dadurch, dass Kruse im Nachhinein klargemacht habe, als Privatperson klagen zu wollen, habe sich sein Antrag zwar inhaltlich erledigt, sagte Carl Cevin-Key Coste am Freitag. „Dennoch werde ich auf dem Parteitag kritisieren, dass Kruse seine Klage-Ankündigung über den FDP-Presseverteiler verschickt hat.“
Auf die Frage, wann mit einer Klage zu rechnen sei, sagte der FDP-Landeschef: „Wir werden uns die Verordnung jetzt erstmal genau anschauen. Dann erfolgen die Beurteilung und die nächsten Schritte.“