Hamburg. Infotour durch alle sieben Bezirke startet. 15 Termine auf Wochenmärkten geplant. Erklärung bis Ende Oktober nötig.

Was kommt mit der Reform der Grundsteuer auf Hamburgs Hauseigentümer zu? Darüber will Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mit einem Team seiner Behörde auch auf Wochenmärkten in allen sieben Bezirken der Hansestadt informieren. Am Montag stellte sich Dressel zum Auftakt der Kampagne auf den Gänsemarkt und beantwortete dort Fragen.

Wie berichtet, musste die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Hamburg führt ein Modell ein, bei dem nur noch die Fläche und die Lage entscheidend sind. Dafür müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken vom 1. Juli bis Ende Oktober eine so genannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. In Kraft tritt die neue Grundsteuer aber erst Anfang 2025. Wer sich online kundig machen möchte, findet alle Vorgaben sowie Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen auf dieser Internetseite: www.grundsteuer-hamburg.de

Neue Grundsteuer in Hamburg: Dressel informiert auf Wochenmärkten

Vor Ort wird Andreas Dressel den Bürgern voraussichtlich bei 15 Terminen Rede und Antwort stehen:

Volksdorf: Halenreie/Kattjahren, 23. März, 8 bis 12 Uhr

Uhlenhorst: Immenhof, 25. März, 8.30 bis 12 Uhr

Langenhorn: Langenhorner Markt, 29. März, 14 bis 18 Uhr

Neustadt: Großneumarkt, 30. März, 8.30 bis 12 Uhr

Fuhlsbüttel: Ratsmühlendamm, 6. April, 8.30 bis 12 Uhr

Blankenese: Blankeneser Bahnhofstraße, 8. März, 8 bis 12 Uhr

Rahlstedt: Rahlstedter Bahnhofstraße, 20. April, 8 bis 12 Uhr

Groß Flottbek: Osdorfer Landstraße, 27. April, 8 bis 12 Uhr

Bergedorf: Chrysanderstraße, 29. April, 8 bis 12 Uhr

Wandsbek: Quarree, 4. Mai, 8 bis 12 Uhr

Eidelstedt: Alte Elbgaustraße, 11. Mai, 8.30 bis 12 Uhr

Harvestehude: Isemarkt / Isestraße, 13. Mai, 8.30 bis 12 Uhr

Harburg: Sand / Schloßmühlendamm, 18. Mai, 8 bis 12 Uhr

Niendorf: Tibarg, 19. Mai, 8.30 bis 12 Uhr

Neugraben: Neugrabener Markt, 2. Juni, 8 bis 12 Uhr

Die Finanzbehörde erklärte, die erforderlichen Angaben seien „überschaubar“, da das Hamburgische Grundsteuergesetz eine vereinfachte grundsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsehe. So müssten Grundstücksbesitzer nur ihre Steuernummern und die Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse) übermitteln sowie Angaben zu ihren Anteilen, zur Grundstücksgröße und zu den Wohn- und Nutzflächen der aufstehenden Gebäude machen.