Hamburg. Hamburgs Innensenator hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts die AfD angegriffen. Diese reagierte mit einer Klage.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sich am Dienstag mit einem Streit zwischen der AfD-Fraktion in der Bürgerschaft und Innensenator Andy Grote befasst. Knapp zwei Stunden lang erörterte das höchste Gericht der Hansestadt auf Antrag der AfD-Fraktion knapp zwei Stunden Rechtsfragen in dem Organklageverfahren. Eine Entscheidung will das Gericht um seine Präsidentin Birgit Voßkühler am 21. Dezember fällen. Eine Tendenz, in welche Richtung das Urteil ausfallen könnte, war Beobachtern zufolge in der mündlichen Verhandlung nicht zu erkennen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Aussagen Grotes bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019. Der SPD-Politiker hatte damals im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten „Flügel“ gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke. „Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“, sagte er. Aus Sicht der AfD verstieß er dadurch gleich in mehrerer Hinsicht gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion und der einzelnen Abgeordneten.

Grotes "Flügel"-Äußerung bei Vorstellung des Verfassungsschutzberichts

Der SPD-Politiker hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten „Flügel“ gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke.

„Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie“, sagte der Innensenator. Dagegen wehrt sich die AfD nun vor Gericht.

Grotes "Flügel"-Äußerung – AfD wehrt sich vor Gericht

Aus Sicht der AfD hat er dadurch gleich in mehrerlei Hinsicht gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion und der einzelnen Abgeordneten verstoßen. So habe dem Innensenator eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit nicht zugestanden. Er habe die AfD außerhalb der den Staat tragenden Parteien verortet und deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Dies könne die Kommunikation zu den Bürgern nachhaltig beeinträchtigen. Die Äußerungen seien auch gar nicht nötig gewesen, da es keinerlei Verbindung der AfD-Fraktion zum „Flügel“ gebe.

Der AfD-Abgeordnete Alexander Wolf sagte in der mündlichen Verhandlung, er empfinde Grotes Aussagen als Einschüchterungsversuch. Auch hat der Innensenator aus seiner Sicht die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts Anfang Juni vergangenen Jahres dazu genutzt, die AfD als Aussätzige dastehen zu lassen. AfD-Anwalt Christoph Basedow betonte, die Fraktion als Ganze und die einzelnen Abgeordneten hätten in dieser Sache ein Rehabilitationsinteresse. Es sei eine Klarstellung geboten, dass Grote sich nicht so verhalten dürfe.

Pörksen: Grote hat Gebot der Sachlichkeit und Neutralität nicht verletzt

Innensenator Grote, vertreten durch Senatskanzleichef Jörn Pörksen, sieht das ganz anders. Der SPD-Politiker habe mit seinen persönlichen Wahrnehmungen keinesfalls das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität verletzt, sagte Pörksen. Weder habe er unzulässig in die Kommunikationsbeziehung der AfD zu den Bürgern eingegriffen, noch habe er deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Und die von der AfD-Fraktion befürchtete Wiederholungsgefahr könne er auch nicht erkennen, sagte Pörksen.

Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 sei ein abgeschlossener Vorgang. Außerdem wies er darauf hin, dass die AfD ihren Antrag trotz der von ihr befürchteten Wiederholungsgefahr erst zum letztmöglichen Termin beim Verfassungsgericht eingereicht habe - nämlich ein halbes Jahr nach Grotes Ausführungen.