Hamburg. Grote habe bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts nicht über die Arbeit der AfD in der Bürgerschaft sprechen dürfen.
Vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht soll geklärt werden, ob Innensenator Andy Grote (SPD) die Parlamentsarbeit der AfD unrechtmäßig kritisiert hat (Az. HVerfG 14/20).
Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2019 am 5. Juni 2020 über den „Flügel“ der AfD und seine rechtsextremistischen Bestrebungen informiert und in diesem Zusammenhang von einem konfrontativen Auftreten der AfD in der Bürgerschaft gesprochen. Dem Innensenator habe eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit nicht zugestanden, argumentiert die AfD-Fraktion. Die mündliche Verhandlung findet am 16. November statt. Mit einem Urteil wird im Dezember gerechnet.
Verfassungsschutz: AfD wehrt sich gegen Äußerung Grotes
Nach Auffassung der AfD-Fraktion verletzen die Äußerungen Grotes die Parlamentarier in ihren Rechten als Teil der Opposition und der freien Mandatsausübung. Er habe die AfD außerhalb der den Staat tragenden Parteien verortet und damit „die Kommunikationsbeziehung zu den Bürgern“ nachhaltig beeinträchtigt. Der „Flügel“ habe keinerlei Einfluss auf die parlamentarische Arbeit der Fraktion.
Die lediglich formal aufgelöste Unterorganisation der AfD wird als rechtsextremistische Vereinigung bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet – in Hamburg gibt es teils öffentliche Unterstützung für deren Protagonisten durch AfD-Mitglieder.
AfD Hamburg: Flügel in Hamburg weiter aktiv
Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zitiert in seinem Bericht für das Jahr 2020 ausführlich aus Postings in den sozialen Medien, die von einem Hamburger AfD-Mitglied gemacht wurden: Darin heißt es unter anderem: "Die Zeit des friedlichen Widerstands ist vorbei".
Das Landesamt beziffert die Zahl der "Flügel"-Mitglieder in Hamburg mit 40 – auch gegen diese Einschätzung wehrte sich die AfD gerichtlich, der Streit endete mit einem Vergleich. Der Verfassungsschutz muss nun darauf hinweisen, dass die Partei seine Einschätzung anzweifelt.
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Gerichtlich untersagt ist es dem Verfassungsschutz, weiterhin mitzuteilen, dass zwei Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion der AfD der ebenfalls beobachteten rechtsextremen "Identitären Bewegung" (IB) angehören würden: Das Gericht sah es als unzulässigen Rückschluss an, die Teilnahme an zwei Veranstaltungen der IB mit einer Mitgliedschaft gleichzusetzen. Dazu teilte der Verfassungsschutz mit: „Zu beiden Personen liegen dem LfV weiterhin Informationen über rechtsextremistische Bestrebungen vor.“
Grote weist Vorwürfe der AfD zurück
Grote hält im aktuellen Rechtsstreit mit der AfD dagegen, er habe sich bei seinen Äußerungen an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Der Verfassungsschutz habe festgestellt, dass der „Flügel“ von Hamburger AfD-Mitgliedern unterstützt worden sei. Nach seiner Wahrnehmung korrespondiere dies mit einer Intensivierung des politischen Konfrontationskurses der AfD gegenüber anderen Parteien.
Damit habe er die AfD-Parlamentarier nicht als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Ein politischer Konfrontationskurs sei vielmehr Teil legitimer Oppositionsarbeit. Er habe zudem klargestellt, dass der Hamburger Landesverband der AfD nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werde.