Hamburg. Tschentscher gilt als Zeuge. Laut Kölner Staatsanwaltschaft hat die Finanzbehörde Beschwerde gegen die Durchsuchung eingelegt.
War Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) doch intensiver mit dem Fall Warburg befasst, als es bisher den Anschein hat? Diese Frage stellt jetzt das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Seit Monaten beschäftigt sich in Hamburg ein Untersuchungsausschuss mit der Aufarbeitung des Cum-Ex-Falls.
Dabei geht es um die Frage, warum die Hamburger Finanzbehörden 2016 darauf verzichtet hatten, rund 47 Millionen Euro an erstatteten Steuern von der Bank zurückzufordern. Laut „Spiegel“ gehen die Ermittler der Kölner Staatsanwaltschaft davon aus, dass Tschentscher im Jahr 2016 als ehemaliger Finanzsenator „in die Entscheidung“ zur Rückforderung von Steueranrechnungsbeträgen der Warburg-Bank „tatsächlich eingebunden“ war.
Staatsanwaltschaft ließ Tschentschers dienstliches E-Mail-Postfach durchsuchen
Die Behörde ließ deshalb sogar Tschentschers dienstliches E-Mail-Postfach durchsuchen, so das Magazin. Tschentscher hat bisher bestritten, in den Warburg-Fall eingegriffen zu haben. Die Behörde habe während einer Durchsuchung E-Mails von Tschentscher sichergestellt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, habe die Finanzbehörde Beschwerde gegen die Durchsuchung eingelegt. Das Amtsgericht Köln habe über die Beschwerde noch nicht entschieden.
Peter Tschentscher sei in dem Ermittlungskomplex „Zeuge“. Gegen ihn bestehe „kein Anfangsverdacht wegen einer Straftat“. Dem Abendblatt sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer: „Der Erste Bürgermeister hat keine Kenntnis von Einzelheiten der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, wurde von der Staatsanwaltschaft bisher nicht kontaktiert und hat insofern auch nicht als Zeuge ausgesagt.“
- Schaden im Steuerskandal dreimal höher als gedacht
- Hamburger Warburg-Bank zieht vors Bundesverfassungsgericht
- Warburg-Bank: Joachim Olearius legt Führungsamt nieder
- Untersuchungsausschuss: Kahrs und Pawelczyk sagen nicht aus
„Als ehemaliger Finanzsenator hat er grundsätzlich Wert darauf gelegt, dass die Entscheidungen der Steuerverwaltung ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten getroffen werden. An ihn gerichtete Schreiben von Steuerpflichtigen wurden in diesem Sinne an die Steuerverwaltung weitergegeben", so Schweitzer weiter.