Hamburg. Obwohl der Restaurantbesuch im Freien früher als geplant möglich sein soll, wirft der Dehoga dem Senat unprofessionelles Handeln vor.

Die Außengastronomie in Hamburg öffnet offenbar früher als geplant: Statt frühestens in vier Wochen, wie der Senat zunächst angekündigt hatte, dürfen die Außenbereiche von Restaurants und Gaststätten nun wohl schon zu Pfingsten wieder öffnen.

Nach Abendblatt-Informationen hat Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) umgedacht und will bezahltes Essen und Trinken im Freien bereits im zweiten Lockerungsschritt ermöglichen. Hoteliers und Gastronomen reicht das nicht aus: Eine Öffnung nur der Außenbereiche zu Pfingsten sei "keine Lösung", sagte Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vizepräsident des Dehoga Hamburg am Freitag. Einen solchen Schritt nur in Aussicht zu stellen, "weil eine Klage im Raum steht", reiche nicht.

Hamburger Außengastronomie sollte später öffnen

Wie berichtet, sah der aktuelle Stufenplan des Senats die Öffnung der Außengastronomie wie zum Beispiel auch der Theater „in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen“ eigentlich frühestens in vier Wochen vor. Die Wiederöffnung der gesamten Gastronomie ist sogar erst in einem vierten, bislang nicht terminierten Schritt vorgesehen. Der Dehoga Hamburg erwäge, wegen der andauernden Schließung der Hotels und Gaststätten Klage gegen die Stadt einzureichen, erklärte Kaiser.

CDU-Oppositionschef Dennis Thering hatte dem rot-grünen Senat ebenfalls vorgeworfen, bislang einen Sonderweg zu beschreiten, und die zügige Öffnung der Außengas­tronomie innerhalb von zwölf Tagen gefordert.

Dehoga wirft Senat unprofessionelles Handeln vor

Kaiser ging noch weiter: "Das ist super-unprofessionell gelaufen", sagte der Hotelier. Auch angesichts der Öffnung der Restaurants und touristischen Betriebe in den Nachbarbundesländern könne die Öffnung des Außengastronomie in Hamburg nur ein erster Schritt sein. "Der muss dann aber schnell gefolgt sein von Innengastronomie und touristischen Reisen."

Der Dehoga Hamburg sei zwar inoffiziell über die Überlegungen des Senats informiert worden: Ohne offizielle Bestätigung hätten die Betriebe aber nicht die für den Einsatz ihrer Mitarbeiter und die Beschaffung von Waren benötigte Planungssicherheit. "Wir brauchen einen zukunftssicheren Plan und wir hoffen, dass der Senat diesen am Dienstag vorlegt."

Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Hamburg

  • Die Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist aufgehoben.
  • Die Rückkehr der Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb ist ab dem 17. Mai vorgesehen.
  • Kindersport im Freien ist wieder mit bis zu 10 Kindern möglich, wobei die Aufsichtspersonen einer Testpflicht unterliegen.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts für alle Klassenstufen mit Ende der Mai-Ferien, so dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien wieder Präsenzunterricht erhalten können.
  • Außerschulische Musik- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche als Einzelunterricht oder in Kleingruppen sind wieder möglich in Verbindung mit einer Testpflicht für das Lehrpersonal.
  • Die generelle Maskenpflicht für Begleitpersonen auf Spielplätzen wird aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin bei Unterschreitung des gebotenen Abstands von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall.
  • Geimpfte und genesene Personen im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes werden tagesaktuell negativ getesteten Personen gleichgestellt. Dies wirkt sich zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen oder in Bezug auf die Testpflicht durch Arbeitgeber aus. Zusätzlich werden für Geimpfte und Genese diejenigen Befreiungen von Beschränkungen unmittelbar gelten, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vorgesehen ist, die aller Voraussicht nach bereits am Sonntag, den 9. Mai in Kraft treten wird.
  • Ab 17. Mai können Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser öffnen, verbunden mit Hygienevorgaben, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung und flächenbezogener Personenzahlbegrenzung (als Teil des Einlassmanagements).

Weiterhin gilt:

  • Kontaktbeschränkung: Angehörige eines Haushalts dürfen sich mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt ohne Abstand treffen (Kinder unter 14 werden nicht gezählt, Paare zählen als ein Haushalt)
  • Der Einzelhandel darf weiter nur Click & Collect anbieten – über eine etwaige Öffnung will der Senat am Dienstag kommender Woche entscheiden, sofern die Inzidenz nicht wieder steigt.