Hamburg. Setzt das Steuergeheimnis der Akteneinsicht enge Grenzen? Jetzt wird ein externen Gutachter in dem Fall beauftragt.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Cum-Ex-Affäre kann mit seiner Arbeit beginnen: Am Montag stellt der Senat die ersten Akten zur Verfügung, die der PUA angefordert hatte. Dabei soll es sich um den Inhalt von vier Umzugskartons handeln. Zwischen den PUA-Abgeordneten und dem Senat gibt es eine Kontroverse über die Bedingungen, unter denen die Akteneinsicht stattfinden soll.
Der Senat hatte in der PUA-Sitzung am Freitag deutlich gemacht, dass seiner Ansicht nach das Steuergeheimnis der Akteneinsicht enge Grenzen setzt. So dürfen die Abgeordneten die Dokumente und Materialien nur in einem abgeschlossenen Raum unter Aufsicht studieren und keine Kopien anfertigen.
Datenzugriff darf auch über VPN-Tunnel erfolgen
„Wir sehen es kritisch, dass wir keine Kopien machen dürfen, um zu Hause zu arbeiten“, sagte der PUA-Vorsitzende Mathias Petersen (SPD). Der PUA will einen externen Gutachter beauftragen, um die Frage rechtlich zu klären. „Erst einmal akzeptieren wir die Vorgaben des Senats. Wenn das Gutachten vorliegt, sehen wir weiter“, kündigte Petersen an.
Die CDU-Opposition hat darüber hinaus die vollständige digitale Erfassung und Auswertbarkeit mit Datenzugriff über einen VPN-Tunnel beantragt. Der Senat hatte eingeräumt, dass auch Finanzbeamte im Homeoffice auf Server der Finanzämter und Akten der Steuerpflichtigen zugreifen. Dabei werde das Steuergeheimnis gewahrt.
PUA will Zeugenbefragungen öffentlich durchführen lassen
„Aus meiner Sicht dürfen den Abgeordneten keine strengeren Auflagen gemacht werden. Datenraumanbieter werden das erforderliche Vertraulichkeitsniveau wahren. Wichtig ist zudem die digitale Auswertbarkeit mit geeigneter Software“, sagte Prof. Götz Wiese, Sprecher der CDU-Fraktion im PUA. Auch in diesem Fall soll gegebenenfalls ein Sachverständiger zur Klärung hinzugezogen werden.
Der PUA drängt darauf, dass zumindest ein Teil der Zeugenbefragungen öffentlich stattfindet. Immer dann, wenn das Steuergeheimnis berührt ist, muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Jetzt soll geklärt werden, ob Zeugen von sich aus auf ihr Geheimhaltungsrecht verzichten können.
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Vorwürfe zur Beeinflussung des Finanzamts
Im Kern geht es beim PUA um die Frage, ob der Ex-Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie der heutige Bürgermeister und frühere Finanzsenator Peter Tschentscher (beide SPD) die Entscheidung des Finanzamts beeinflusst haben, der Warburg Bank eine Steuernachforderung in Höhe von 47 Millionen Euro aus den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften zu erlassen. Scholz und Tschentscher bestreiten das.