Hamburg. Verwirrung um Bundesverkehrsminister Scheuer und neue Strafen. Warum Hamburg vorerst zu “milderen“ Strafen zurückkehrt.
Im Streit um schärfere Fahrverbotsregeln für Raser und weitere Neuregelungen wendet Hamburg vorerst den alten Bußgeldkatalog wieder an. Das sagte ein Sprecher der Innenbehörde dem Hamburger Abendblatt. Das Bundesverkehrsministerium von Minister Andreas Scheuer (CSU) hatte gefordert, den neuen, vermeintlich schärferen Bußgeldkatalog aussetzen. Hintergrund sind Rechtsunsicherheiten in der neuen Regelung.
Die Verkehrsbehörde teilte mit, Leitprinzip bleibe aber, „dass gravierende Verkehrsverstöße wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssen als in der Vergangenheit“. Bund und Länder hatten sich am Donnerstag nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können.
Schärfere Regeln für Raser "erst vor wenigen Monaten" eingeführt
Fakt sei, „dass vor wenigen Monaten nach langjährigen Diskussionen eine StVO-Novelle mit Unterschrift von Herrn (Bundesverkehrsminister Andreas) Scheuer (CSU) im Bundesgesetzblatt verkündet wurde“, sagte der Sprecher von Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne). „Wir erwarten daher vom Bund einen fehlerfreien Korrekturentwurf, den wir uns dann in Ruhe genau ansehen werden.“ Das Bundesministerium hatte die Forderung nach der Rückkehr zu der alten Regelung mit rechtlichen Unsicherheiten in der neuen begründet.
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Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies erst bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. In Hamburg werden immer wieder Fälle von drastischen Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen bekannt, die Polizei Hamburg hat zur Bekämpfung von sogenannten Autoposern eine eigene Ermittlungsgruppe gegründet.
Wie andere Bundesländer mit den Regeln umgehen
Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die von Minister Scheuer angeregte Aussetzung des Bußgeldkataloges stark auseinander: Schleswig-Holstein und Niedersachsen setzen den neuen Bußgeldkatalog vorerst aus. Die Straßenverkehrsordnung müsse „aufgrund offensichtlicher Fehlleistung im Gesetzgebungsverfahren“ sowieso überarbeitet werden, sagte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) am Freitag in Kiel.
Aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es, die Novelle sei für nichtig erklärt worden, deswegen kehre man zum zuvor gültigen Bußgeldkatalog zurück.
Auch Bayern und das Saarland kündigten an, die Fahrverbotsregeln vorerst aussetzen zu wollen. Dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“