Berlin/Hamburg. Neuer Richtwert wird in der Hansestadt nicht überschritten. Rot-grüner Senat will Maßnahmen „sorgfältig prüfen“.

Der Bundestag hat gestern mit großer Mehrheit eine Gesetzesänderung beschlossen, die es dem rot-grünen Senat ermöglicht, die Hamburger Dieselfahrverbote zum 1. April wieder aufzuheben. Ob er diese Möglichkeit nutzt, blieb unklar. Nach stundenlangen Arbeiten an einem von Innen- und Umweltbehörde getragenen Pressetext hieß es in einer gegen 18 Uhr verbreiteten Verlautbarung, der Senat werde „die möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf konkrete Maßnahmen in Hamburg sorgfältig prüfen“.

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion macht es anders: Sie will bei der Sitzung am 27. März beantragen, die Verbote aufzuheben.

EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid

Die Gesetzesänderung geht auf eine Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zurück. Sie betrifft das Bundesimmissionsschutzgesetz – und hat zur Folge, dass in Gebieten, in denen beim Stickstoffdioxid der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wird, „Fahrverbote in der Regel nicht erforderlich“ sind. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Die Hamburger Verbotszonen Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße erfüllen genau diese Bedingung. Die Fahrverbote könnten demnach aufgehoben werden. Sie gelten seit Ende Mai 2018. Die Stickstoffdioxidwerte, die seitdem gemessen wurden, zeigen, dass die Verbote kaum wirken. An der Max-Brauer-Allee lag der Mittelwert 2018 wie 2017 bei 46 Mikrogramm, an der Stresemannstraße sank er von 48 (2017) auf 45 Mi­krogramm (2018).

Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) blieb dennoch dabei, dass die Fahrverbote „notwendig“ seien. „Wir hatten da als Kommune keinen rechtlichen Spielraum“, sagte er im Dezember. Bei der SPD sieht man das etwas anders. Innensenator Andy Grote (SPD) sagte im Februar: „Wenn ein Verzicht rechtlich möglich wäre, würde ich die Verbotsschilder lieber heute als morgen abschrauben lassen.“