Hamburg. Der Verwaltungsrechtler stritt schon gegen den Transrapid, die Flüchtlingswohnungen und den Abriss diverser Denkmäler.

Der renommierte Hamburger Verwaltungsrechtler Ulf Hellmann-Sieg, Senior-Partner in der Bergedorfer Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, wird an das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein berufen. Auf Vorschlag von CDU, FDP, Grünen und SSW wählte ihn jetzt der Landtag in das höchste Gericht in Deutschlands Norden. Der 54-jährige Anwalt gilt als streitbar und beschlagen, sein Urteil hat Gewicht auch bei der gegnerischen Partei. Der zweite Teil seines Namens ist Programm. Hellmann-Sieg ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Außerhalb der Gerichte ist aber nicht alles, was er mit bierernster Miene sagt, auch bierernst gemeint. Es sind nur winzige Nuancen im Gesichtsausdruck, die den Unterschied machen zwischen einer erklärenden Darlegung und der trockenen Schilderung absurder Zustände. Letztere wecken den Kämpfer in Hellmann-Sieg, wecken neben der Lust am Humor auch seinen Sinn für Gerechtigkeit und die umsichtige Regelung der öffentlichen Angelegenheiten.

Transrapid zu langsam, Flüchtlingsunterbringung zu schnell

Gegen den Transrapid hat er gestritten. Weil die Magnetschwebebahn inkompatibel war mit allen anderen Verkehrsmitteln, sündhaft teuer und am Ende noch nicht einmal schneller als der „Fliegende Hamburger“, die Vorkriegsverbindung der Reichsbahn von Hamburg nach Berlin. „Ich möchte schon dahinter stehen, wenn ich für eine Sache in die Bütt gehe“, sagt Hellmann-Sieg.

Das Thema Flüchtlingsunterbringung trieb ihn um, weil er schnell der Meinung war, dass mehr Integration durch bessere Unterbringung möglich war als sie die Stadt ansteuerte. Und die Flüchtlinge als Vorwand für das Einbringen von Beton in Landschaftsschutzgebiete schien Hellmann-Sieg wenig lauter zu sein. „Solche Fragen müssen in den demokratischen Institutionen verhandelt und nicht auf die Schnelle in Hinterzimmern entschieden werden.“

Ein Herz für Denkmalschützer

Im Denkmalschutz, einer Herzensangelegenheit, schießt Hellmann-Sieg fast schon notorisch gegen die Stadt. Ihre Begründung für den Abriss der City-Hochhäuser etwa nennt er „peinlich“. Weil sie „offensichtlich vorgeschobene Argumente zur fehlenden Denkmalwürdigkeit ins Feld führt, um einen politisch gewollten Abriss durchzusetzen. Es werden einfach Behauptungen in die Welt gesetzt, die schon bei der ersten Nachfrage in sich zusammenbrechen.“

Auch ärgert ihn die Ungleichbehandlung der Denkmaleigentümer. Die öffentliche Hand reiße in Hamburg ihre historische Substanz gern mal ab, schreibe aber unter Berufung auf dasselbe Gesetz dem Privatmann das Verbauen edler Holzkassettentüren vor, um den Denkmalcharakter optimal zur Geltung kommen zu lassen. „Da agiert der Staat nicht ausgleichend im Sinne des Allgemeinwohls, sondern eher wie ein klammes Wirtschaftsunternehmen.“

Kaum Bewegung seit Abschaltung der DDR-Kraftwerke

Die Sporen verdiente sich Hellmann-Sieg als Referendar in der Kanzlei von Rainer Klemm - und blieb. Er hat nie gewechselt. Sein Arbeitsfeld ist das Bau- und Planungsrecht. Politik macht er in Schleswig-Holstein, in seiner Heimatgemeinde Sievershütten. Ehrenamtlich leitet er den Grundeigentümerverein Bergedorf und ist als Vorstand im Hamburger Grundeigentümerverband aktiv. Auch das Richteramt in Schleswig ist ein Ehrenamt. In die CDU Sievershütten kam er eher zufällig. „Mein Schwiegervater war da aktiv, und die Leute waren sympathisch.“

Es sei wichtig, sich ins Gemeindeleben einzubringen, die Sache sei entscheidender als die Partei. „Wir haben in Deutschland gigantische Möglichkeiten und könnten gefühlt fast alles auf die Reihe bringen. Gemessen daran aber kriegen wir sehr wenig geregelt“, sagt Hellmann-Sieg. Jüngstes Beispiel solcher Hilflosigkeit seien der Luftreinhalteplan der Stadt und die Fahrverbote in der Stresemannstraße, „die den dreckschleudernden Verkehr auf dünnster Rechtsgrundlage bloß in die Nachbarstraßen verlagern. In Sachen saubere Luft ist seit Abschaltung der alten DDR-Kraftwerke eigentlich nichts wesentliches mehr passiert.“

Zwei „Schwarzbauten der Stadt“ als Mahnung

Am höchsten Gericht des Nordens in Schleswig will Hellmann-Sieg im Zweifel auch den Staat daran erinnern, was ihm die Gesetze aufgeben. Stete Mahnung dafür ist ihm der „öffentliche Schwarzbau“, den er von seinem Bergedorfer Bürofenster aus sehen kann: das Auffangbecken der Bille, das die Stadt, ebenso wie die Fischtreppe 300 Meter weiter, laut Hellmann-Sieg ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung bauen ließ.