Hamburg. Laut Senatsdrucksache würde der Haushalt stark belastet. Alle Mitarbeiter werden übernommen. Am Dienstag fällt die Entscheidung.
Der Rückkauf der Fernwärme zu einem überhöhten Mindestpreis wird den Hamburger Haushalt zusätzlich belasten. Das geht aus der Drucksache hervor, die der rot-grüne Senat am Dienstag beschließen will und die dem Abendblatt vorliegt. Demnach kann die Übernahme des Netzes und der Kraftwerke Wedel und Tiefstack zur Erhöhung des Verlustes der städtischen Vermögensgesellschaft HGV um 185 Millionen Euro führen.
Hintergrund: Nach jüngsten Gutachten ist die Fernwärme nur noch 645 Millionen Euro (oder sogar nur noch 615 Millionen Euro) wert. Rechnet man allerdings die Steuerersparnis durch die Eingliederung der Wärmegesellschaft in die HGV hinzu, so kommt man laut Entwurf der „Mitteilung des Senates an die Bürgerschaft“ auf einen „aktivierungsfähigen Unternehmenswert von 765 Millionen Euro“, und zwar „bei zurückhaltender Schätzung“. In einem Vertrag von 2014 wurde Vattenfall, dem noch 74,9 Prozent des Netzes gehören, allerdings ein Mindestpreis von 950 Millionen Euro für das gesamte Netz zugesichert. Um die Differenz von 185 Millionen Euro muss die HGV-Bilanz korrigiert werden.
Verlängerung der KWK-Förderung würde Unternehmenswert steigern
Deutlich geringer würden die Verluste ausfallen, wenn der Bund wie erwartet die Förderung von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verlängert. Dann würde Hamburg wegen des geplanten Baus eines KWK-Gaskraftwerks 155 Millionen Euro bekommen. Damit würde der Unternehmenswert laut Drucksache auf 920 Millionen Euro steigen und sich dem Mindestpreis von 950 Millionen Euro deutlich annähern. Ein weiteres Gutachten der Firma LBD für die Umweltbehörde hatte zudem sogar einen „subjektiven Unternehmenswert“ der Fernwärme von fast 1,1 Milliarden Euro errechnet.
„Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse“ plädiert der Senat dafür, die Wärmegesellschaft zu übernehmen und die 2014 vereinbarte „Call-Option“ zu ziehen. „Eine sorgfältige betriebswirtschaftliche Prüfung unter Einbeziehung umfangreicher gutachterlicher Hilfe hat ergeben, dass unter Einbeziehung steuerlicher und unternehmenskonzeptioneller Rahmenbedingungen der im Vertrag zugrunde gelegte Mindestunternehmenswert … angemessen ist“, so das Fazit. „Damit ergeben sich für die Umsetzung des Volksentscheids und die Weichenstellung für eine klimafreundliche Energiepolitik weder aus rechtlicher noch wirtschaftlicher Hinsicht durchgreifende Hindernisse.“ Weder verstoße der Kauf gegen die Landeshaushaltsordnung, noch handle es sich um eine unerlaubte Beihilfe.
Alle 685 Mitarbeiter werden übernommen
In der Drucksache wird erneut eine „Kostensicherheit und Preisstabilität“ für die Fernwärmekunden in den „etwa 480.000 Wohneinheiten“ abgegeben. Die Wärmegesellschaft solle auch nach dem Umbau so arbeiten, „dass keine Preissteigerungen für die Endkunden erforderlich werden, die über die allgemeine Kostenentwicklung im Energie-, bzw. Wärmemarkt hinausgehen“. Die nötige Wärmeleitung unter der Elbe soll demnach 2023 oder 2024 fertig sein. Die insgesamt 685 betroffenen Mitarbeiter sollen allesamt zur Stadt übergehen und es soll keinerlei Verschlechterungen für sie geben, heißt es in der Drucksache.
Nach dem für Dienstag geplanten Senatsbeschluss muss im November die Bürgerschaft den Rückkauf beschließen. Dann wäre der Volksentscheid von 2013 zum Rückkauf der Energienetze zum kommenden Jahreswechsel vollständig umgesetzt. Das Stromnetz ist bereits 2014 wieder von der Stadt zurückgekauft worden, das Gasnetz Anfang 2018.