Hamburg. Das Kraftwerk darf laut dem Urteil nicht mehr mit Elbwasser gekühlt werden. Umweltsenator kündigt Prüfung an.

Das von Vattenfall betriebene Kohlekraftwerk in Moorburg darf demnächst wohl kein Elbwasser mehr zur Kühlung verwenden. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch. Darin stellten die Richter fest, dass das Kraftwerk so niemals hätte in Betrieb gehen dürfen, da die wasserrechtliche Genehmigung gegen die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) verstoße.

Hintergrund: Zur Kühlung des Kraftwerks wird Elbwasser angesaugt – und mit ihm auch geschützte Fischarten wie Flussneunauge, Meerneunauge und Lachs, die dabei getötet werden. Sie haben ihre Laichgebiete rund 600 Kilometer flussaufwärts, etwa in Sachsen und Brandenburg.

Moorburg-Genehmigung von 2008 war rechtswidrig

Vattenfall hatte zum Ausgleich eine Fischtreppe ein Stück flussaufwärts bei Geesthacht gebaut, die mehr Fischen der geschützten Arten den Aufstieg ermöglicht. Die damals von der grünen Senatorin Anja Hajduk geführte Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte die Fischtreppe 2008 zähneknirschend als Ausgleich für den Schaden durch die Elbwassernutzung akzeptiert und den Kraftwerksbetrieb genehmigt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass Vattenfall andernfalls wohl mit einer Klage Erfolg haben würde.

Diese Entscheidung des schwarz-grünen Senates von 2008 ist laut EuGH rechtswidrig gewesen – schon allein deshalb, weil die Wirksamkeit einer Fischtreppe zum Zeitpunkt der Genehmigung gar nicht festgestellt werden konnte. Damit widerspricht der EuGH indirekt auch dem OVG Hamburg.

Stadt will Urteil prüfen und ordnet Kühlturmbetrieb an

„Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und uns umgehend darum kümmern, dieses umzusetzen“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Mittwoch. „Das Kraftwerk kann in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden.“ Er gehe davon aus, dass nun „eine neue Verträglichkeitsprüfung unter Beachtung der Anforderungen des EuGH durchzuführen ist“, so Kerstan. „Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Beeinträchtigungen im tatsächlichen Betrieb durch den Einbau einer effektiven Fischscheuch-Anlage und den Betrieb des Kühlturms in den letzten Jahren geringer sind, als noch 2008 angenommen worden war.“ Mit dieser Anlage werden Fische vor dem Einsaugen verscheucht.

Wenn Vattenfall in Moorburg auf die Kühlung durch Elbwasser verzichtet und nun durchgehend den bisher nur zeitweise betriebenen Kühlturm nutzt, wird das Kraftwerk insgesamt weniger wirtschaftlich arbeiten. Denn die Nutzung des Kühlturms ist teurer.

Laut Vattenfall hat die Fischfauna in der Elbe "erheblich profitiert"

Vattenfall-Sprecherin Kristina Hilmer verwies auf den „Monitoringbericht für das erste Betriebsjahr, nachdem von den besonders schützenswerten FFH-Fischarten nur eine sehr geringe Anzahl geschädigt wurden“. So seien „vom 28.02.2015 bis zum 01.03.2016 weniger als 100 Fische der schützenswerten FFH-Fischarten geschädigt worden, während mehr als 34.000 dieser Fischarten der Aufstieg ermöglicht wurde“, so Hillmer. „Die Fischfauna der Elbe hat durch den Bau des Heizkraftwerks Moorburg und der Fischaufstiegsanlage erheblich profitiert.“

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte des Urteil. „Es wird dafür sorgen, dass die erforderlichen Verträglichkeitsprüfungen nach EU-Recht gewissenhafter durchgeführt werden“, sagte der Hamburger BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. „Das EuGH-Urteil wird auch im noch anhängigen Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Rolle spielen. Der BUND hatte in erster Instanz vor dem OVG den ganzjährigen Betrieb des vorhandenen Kühlturms und damit einen weitreichenden Gewässerschutz durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind in Revision gegangen.“ Die Richter in Leipzig müssten die EuGH-Entscheidung nun berücksichtigen, vieles spreche dafür, dass dies zu einer Ablehnung der Revision führe. „Damit wäre das OVG-Urteil rechtskräftig und der Kühlturm müsste ganzjährig betrieben werden“, so Braasch. „Die gewässerschädliche Durchlaufkühlung wäre dann hinfällig.“ Für Vattenfall würde dies deutlich höhere Kosten bedeuten.

Der im Jahr 2008 zuständige grüne Umweltstaatsrat Christian Maaß sagte, das Urteil bestätige „im Ergebnis unsere Rechtsauffassung, aufgrund der wir ursprünglich die Genehmigung für das Kraftwerk versagen wollten“. Anders als das OVG Hamburg angenommen habe, dürfe „die Fischtreppe bei der Beurteilung, ob ein Schaden für die FFH-Gebiete in der Elbe entsteht, nicht berücksichtigt werden“, so Maaß. „Für mich persönlich ist das Urteil süß und bitter zugleich: Es ist zwar schön, im Nachhinein Recht zu bekommen. Umso bitterer ist es aber, dass diese Entscheidung erst kommt, nachdem wir die Genehmigung erteilen mussten und das Kraftwerk Moorburg für Jahrzehnte das Klima belastet.“