Hamburg. Nach dem Tod des zehn Monate alten Flüchtlingskindes befasst sich der Gesundheitsausschuss mit dem Fall.

Nach dem Tod des syrischen Flüchtlingsbabys Rana in Hamburg hat Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge verteidigt. Es gebe eine bundesweit vorbildliche Versorgung mit einem Verteilungsschlüssel von Arzt zu Patienten wie in der übrigen Bevölkerung auch, sagte die Senatorin am Donnerstagabend im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft. Das gelte auch für die Versorgung mit Kinderärzten.

Das zehn Monate alte Baby war am 22. Januar erst ins Kinderkrankenhaus Altona und danach in das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) gebracht worden. Dort starb das Kind am 3. Februar an multiplem Organversagen. Die Eltern beklagten eine mangelhafte Versorgung ihres Kindes in der Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtteil Osdorf. Die Ärzte dort hätten eine Überweisung ins Krankenhaus abgelehnt. Auch hätten sie nicht gewusst, dass sie sich jederzeit an einen anderen Arzt oder eine Klinik hätten wenden können.

Kein Kind abgewiesen worden

Prüfer-Storcks betonte, wegen des laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrens könne sie nichts zum Verhalten der Ärzte sagen. Nach ihren Informationen sei kein Kind in der Sprechstunde der Erstaufnahme abgewiesen worden. Sie sei überzeugt, dass es keine Lücken in der medizinischen Versorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung gebe. Die kinderärztliche Versorgung entspreche dem Bedarf. Die Flüchtlinge würden auch routinemäßig über den Gebrauch der Versicherungsbescheinigung aufgeklärt.

Der ärztliche Direktor des UKE, Professor Burkhard Göke, sagte, er gehe „von einem tragischen, schicksalhaften Verlauf“ aus. Das Kind habe sich zunächst sehr gut entwickelt. Er könne zum jetzigen Zeitpunkt keine organisatorischen Defizite oder „ärztliches Fehlverhalten“ entdecken.

Prüfer-Storcks sagte, Rana sei von November bis Jahresende 2015 sechsmal in der ärztlichen Sprechstunde vorgestellt worden. Zudem sei es im November auch stationär im Altonaer Kinderkrankenhaus behandelt worden. Auch in den letzten beiden Wochen vor der Einlieferung ins Krankenhaus sei das Mädchen in der Einrichtung dreimal ärztlich untersucht worden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Krankenakten des Kindes angefordert. Erst danach werde entschieden, ob ein medizinisches Fachgutachten in Auftrag gegeben werde. Das könne vier Monate Zeit erfordern.