Hamburg. Das zehn Monate alte Baby war Anfang Februar gestorben. Die Eltern erheben schwere Vorwürfe gegen Mediziner der Unterkunft Rugenbarg.

Der Tod des zehn Monate alten Flüchtlingsmädchens Rana S. aus Syrien könnte juristische Konsequenzen haben. Nach Abendblatt-Informationen hat die Obduktion des Leichnams im Institut für Rechtsmedizin Hinweise ergeben, dass das Mädchen möglicherweise falsch von Ärzten behandelt wurde. „Ein Fremdverschulden kann nach Vorliegen des Sektionsberichtes nicht ausgeschlossen werden“, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft.

Rana S. war am 3. Februar in der Behandlung des UKE gestorben. Bis zum 22. Januar war das Mädchen in der Erstaufnahme des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am Rugenbarg in Osdorf untergebracht und erkrankte an Fieber, Durchfall und Erbrechen. Zunächst wurde sie in der Unterkunft von Ärzten des UKE betreut, ehe ein Rettungssanitär am 22. Januar die Verlegung in ein Krankenhaus veranlasste. Als Todesursache weist der Obduktionsbericht multiples Organversagen aus, offenbar in Folge einer Infektion.

Das Todesermittlungsverfahren hat nun vorerst Bestand, da nicht mehr zweifelsfrei von einem tragischen Krankheitsverlauf ausgegangen werden kann. „Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen steht noch aus“, sagte die Oberstaatsanwältin Frombach. Denkbar ist, dass die Staatsanwaltschaft entweder sofort ein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Ärzte einleitet – oder zunächst ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen einholt. Derzeit sei man dabei, die kompletten Krankenakten im Fall Rana S. einzuholen, sagte Frombach.

Die Eltern des verstorbenen Mädchens hatten zuletzt wiederholt Vorwürfe gegen die Mediziner am Rugenbarg erhoben. Die Gesundheitsbehörde betonte dagegen, dass die medizinische Versorgung in der Unterkunft auch umfassend und professionell sei. Es gebe bislang keine Hinweise auf Versäumnisse.