Hamburg. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion stellte den entsprechenden Antrag: Vermögen von mehr als 350 Euro soll bei Ankunft beschlagnahmt werden.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion will ankommende Flüchtlinge in Hamburg künftig auf größere Mengen an Bargeld und Wertsachen durchsuchen lassen. „Der Senat wird ersucht, das Vermögen von Asylbewerbern – bis auf einen Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro (…) zu beschlagnahmen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion, der dem Abendblatt vorliegt. Damit sollen die Flüchtlinge stärker an den Kosten für die Unterbringung beteiligt werden. Zuvor hatte „NDR 90,3“ über den Vorstoß der Oppositionspartei berichtet.
Die CDU beruft sich auf einen Paragraphen im Asylbewerberleistungsgesetz, der bereits seit dem Jahr 1993 besteht. Das Gesetz sieht dabei einen Freibetrag von 200 Euro vor. Auch eine Durchsuchung der Taschen ist demnach prinzipiell legitim. Bislang wurde die Regelung jedoch äußerst unterschiedlich gehandhabt: Nur Bayern und Baden-Würtemberg führten tatsächlich Taschenkontrollen durch, auch die Höhe der tolerierten Geldmenge variiert zwischen dem Richtwert von 200 Euro und bis zu 700 Euro, die Asylbewerber nach der Ankunft behalten dürfen.
Zuletzt hatte Dänermark angekündigt, Flüchtlinge bei ihrer Ankunft zu durchsuchen und jegliches Bargeld und Wertsachen oberhalb eines Wertes von 3.000 Kronen (umgerechnet etwa 400 Euro) zu konfiszieren.
In Hamburg beschränkten sich die Behörden bislang auf eine schriftliche Erklärung der Asylbewerber, dass sie keine größeren Mengen an Bargeld oder teure Wertsachen mit sich führen. Der Antrag der CDU soll in der kommenden Sitzung in die Bürgerschaft eingebracht werden.