Die Christdemokraten werfen der Sozialbehörde einen „unglaubwürdigen Zickzackkurs“ vor. Die Unterbringung von kriminellen Jugendlichen außerhalb der Feuerbergstraße sei eine „Beruhigungspille“.
Hamburg. Die CDU hat heftige Angriffe gegen die Sozialbehörde gerichtet und einen „unglaubwürdigen Zickzackkurs“ im Umgang mit den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (MuFl) moniert. Die Probleme mit den kriminell Auffälligen unter ihnen könnten nicht dadurch gelöst werden, dass eine Unterkunft aufgelöst und polizeilich ausgemachte Intensivtäter in neue Einrichtungen umquartiert werden, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Christoph de Vries. Er sprach von bloßer Problemverschiebung und einer „Beruhigungspille vor der Wahl“.
Die Sozialbehörde hatte am Freitag erklärt, bis Mitte des Jahres vier neue Erstversorgungseinrichtungen öffnen und die derzeit 120 Jugendlichen aus dem Heim an der Feuerbergstraße komplett auf andere Unterkünfte in der Stadt verteilen zu wollen. Nach dem neuen Konzept sollen die kriminell auffällig gewordenen Intensivtäter in eigenen Einrichtungen untergebracht werden. Hamburgweit werden etwa 50 auffällige „MuFl“ auf einer polizeilichen „Obachtliste“ geführt, 31 von ihnen gelten als Intensivtäter. Die Jugendlichen (14 bis 17 Jahre alt) unter ihnen sollen am Bullerdeich, die unter 14-jährigen an der Haldesdorfer Straße wohnen.
„Natürlich bin ich wahnsinnig froh, dass sich mein Einsatz und der stetige öffentliche Druck für die Anwohner der Feuerbergstraße gelohnt und die unhaltbaren Zustände dort hoffentlich bald ein Ende haben“, sagte de Vries. „Die Situation war ja kontinuierlich schlechter geworden, ohne dass der Senat irgendetwas für die Sicherheit der Bürger unternommen hätte.“ Das Hin und Her zeige jedoch, dass der Senat kein Konzept habe. „Bis vor kurzem hieß es noch, die erst im Mai 2014 eröffnete Haldesdorfer Straße werde wieder geschlossen.“
Vor allem die 31 von der Polizei als kriminell ausgemachten Jugendlichen waren für Einbrüche verantwortlich gemacht worden und sollen Einzelhändler bestohlen, Erpressungs- und Raubdelikte verübt haben. In Heimen war es immer wieder zu Übergriffen auch gegen Betreuer gekommen. De Vries forderte „mehr rechtstaatliche Konsequenz, also Ausweisung oder geschlossene Unterbringung“ für die Intensivtäter. Es handele sich bei diesen kriminellen Jugendlichen eben nicht um traumatisierte Kriegsflüchtlinge. Sie stammten fast ausnahmslos aus Algerien, Marokko und Ägypten und würden von Schleusern ins Land gebracht.
Die Sozialbehörde hatte von Straßenkindern gesprochen, die ohne jede Bindung und ohne jeden Lebensrhythmus auf fast jede Grenzsetzung mit Widerstand reagieren. Sie seien praktisch nicht ansprechbar und in der Regel drogensüchtig. Das Jugendhilferecht verbiete zwar eine geschlossene Unterbringung nicht, lege die Schwelle dafür aber sehr hoch. Maßgebend sei der Grad der Selbstgefährdung, nicht aber die Gefahr, die der Jugendliche für andere darstelle, sagte Behördensprecher Marcel Schweitzer. „Eine geschlossene Unterbringung ist kein Gefängnis, sondern eine Therapieeinrichtung.“ Eingangsvoraussetzung für eine Aufnahme sei unter anderem eine freiwillige Entgiftung. Den meisten fehlt die Einsicht dafür. Derzeit befinden sich gut 20 Intensivtäter in Untersuchungs- bzw. in Strafhaft.