Eine Entscheidung über die Klagen von Grand-Elysée-Eigner Eugen Block & Co fällt erst in den nächsten Wochen. „Es bleibt spannend“, sagte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch.

Hamburg. Die umstrittene Bettensteuer bleibt den Hamburger Hoteliers und ihren Gästen zunächst einmal erhalten. Es gab zwar am Mittwoch vor dem Finanzgericht am Lübeckertordamm drei Verhandlungen wegen Klagen gegen die Kultur- und Tourismustaxe, aber die Richter verkündeten keine Entscheidung. Diese soll den Klägern innerhalb von zwei Wochen schriftlich zugehen.

„Es bleibt spannend“, kündigte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch nach fast vierstündigen Verhandlungen an.

Drei Hamburger Hotelbetreiber wehren sich juristisch gegen die Kultur- und Tourismustaxe, die die Hansestadt Anfang vergangenen Jahres eingeführt hatte. Weil eine der drei Klagen vor Gericht aus formellen Gründen zurückgezogen wurde, stehen noch zwei Entscheidungen an. Die Hotelbetreiber argumentieren, die Bettensteuer sorge für einen „irren Aufwand“.

„Der Verhandlungsverlauf hat uns gezeigt, dass wir mit unserer Klage richtig lagen. Bei dem Gesetz handelt es sich um einen Racheakt der Hamburger Politik für die sogenannte Mövenpicksteuer, bei der der Mehrwertsteuersatz für Hoteliers von 19 auf sieben Prozent gesenkt wurde. Das Gesetz zur Bettensteuer wurde schnell und undurchdacht geschrieben, nun zeigen sich dessen Schwächen“, sagte Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg.

Der Verband unterstützt das Hotel Bergedorfer Höhe bei der Klage gegen die Bettensteuer. Die Zwangsabgabe laste den Hotels erhebliche Mehrarbeit auf und beschädige das auf Vertrauen und Diskretion basierende Verhältnis zwischen Gast und Hotelier, so Glawe weiter. Neben dem Hotel Bergedorfer Höhe gehören auch Eugen Block vom Grand Elysée und A&O Hotels und Hostels zu den Klägern.