Grüne fordern nach dem tödlichen Ruder-Unfall neues Sicherheitskonzept für Wassersportler. Sportpolitikerin: “Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“
Hamburg. Rund sechs Wochen nach dem tragischen Tod des 13 Jahre alten Lorenz auf der Außenalster fordern die Grünen ein Gesamtkonzept zur Sicherheit auf dem Wasser. In einem Bürgerschaftsantrag plädiert die Fraktion für die Einrichtung eines runden Tischs zum Thema Sicherheit im Wassersport, an dem DLRG, Hamburger Segler-Verband, Landesruderverband AAC/NRB, Hamburger Kanu-Verband und der Landesdrachenbootverband Hamburg Platz nehmen sollen. Ziel sei es, "verbindliche Sicherheitsregeln, insbesondere für Kinder zu erarbeiten". Die Grünen fordern den Senat außerdem dazu auf, die Einrichtung eines DLRG-Stützpunktes an der Alster zu prüfen.
"Wir können nach dem tödlichen Ruderunfall auf der Alster nicht einfach zur Tagesordnung übergehen", sagte die grüne Sportpolitikerin Christiane Blömeke. "Es ist gut, dass für das Schulrudern schon Konsequenzen gezogen und eine Rettungswestenpflicht eingeführt wurde. Was für Schüler gilt, sollte aber auch für die Kinder in den Vereinen gelten." Es könne nicht zufriedenstellen, dass bislang jeder Verein eigene Regeln nur in einer Selbstverpflichtung aufstelle. "Für die Sicherheit der Kinder auf dem Wasser ist es wichtig, dass sich alle Vereine, die Wassersport in Hamburg betreiben, an einen Tisch setzen, um gemeinsam verbindliche Regeln zu erarbeiten", so Blömeke.
Den Grünen sei es wichtig, dass "der Spaß am Sport mit einem hohen Maß an Sicherheit verknüpft wird". Das gelte vor allem für Kinder und Jugendliche. Der Antrag soll bei der Doppelsitzung der Hamburger Bürgerschaft Mitte Juni diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden.
Die Vereine bleiben bei ihren bisherigen Sicherheitsmaßnahmen. Jan Wölken vom Ruderverein an den Teichwiesen sagt: "Wir haben nach dem Vorfall noch einmal mit Nachdruck auf die schon bestehenden Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Neue eingeführt wurden allerdings keine. Da wir nur drei Jugendliche im Verein unterrichten, besteht hier aber auch keine Aufsichtsproblematik." Trotzdem achte man sehr darauf, mit dem Motorboot immer nah an den Ruderern zu bleiben, vor allem an den Einern, die stark kentergefährdet seien. In der kalten Jahreszeit müssen alle Jugendliche bis 18 Jahre eine Schwimmweste tragen. "Aber das war immer schon so", sagt Wölken.
Ähnlich argumentiert Andreas Goertz von der Rudervereinigung Bille. "Bei uns ist das Tragen einer Schwimmweste bis 18 Jahre grundsätzlich Pflicht, das war auch schon vor der Verordnung der Schulbehörde so." In der Ruderverordnung stünden weitere Vorsichtsmaßnahmen. So würden bei schlechtem Wetter, oder wenn viel Treibgut auf dem Wasser sei, keine Boote rausgelassen. Hellmut Müller vom Ruderclub Süderelbe plant ebenfalls keine Änderungen. "Im Winter wird bei uns nicht gefahren, im Sommer herrscht für die Jugendlichen bis zum Alter von 13 Jahren eh Schwimmwesten-Pflicht", sagt Müller.