Die Steuerschätzung ist der Versuch, die Höhe der zu erwartenden Steuereinnahmen zu ermitteln. Dies wird bereits seit 1955 getan. Die Prognose dient Regierungen in den Ländern und im Bund als Grundlage zur Planung staatlichen Handelns. Nur aufgrund der Steuereinnahmen kann ein Haushalt, also die Ausgaben der Verwaltung, geplant und beschlossen werden.
Zuständig ist der Arbeitskreis Steuerschätzung. Er setzt sich zusammen aus:
- Bundesfinanzministerium
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- den fünf großen Wirtschaftsforschungsinstituten
- Statistischem Bundesamt
- Deutscher Bundesbank
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- Länderfinanzministerien
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Zweimal im Jahr, nämlich im Mai und November, trifft sich der Arbeitskreis, um die Steuerschätzung vorzulegen. Etwa eineinhalb Wochen nach der Präsentation der Bundes-Zahlen legen die Länder ihre eigenen Zahlen vor. Die regionalen Steuererwartungen müssen für das jeweilige Land errechnet werden. So hat Hamburg eine andere Steuerzahlerstruktur als etwa Schleswig-Holstein.
Laut Finanzbehörde wurde die November-Schätzung erstmals nicht nur für das laufende und das Folgejahr vorgenommen, sondern um vier weitere Jahre ergänzt. Damit solle eine bessere Vergleichbarkeit mit der Mai-Schätzung erreicht werden.