Das Verfassungsgericht vehandelt über die Klage dreier Bürger gegen den Volksentscheid. Erst am 14. Dezember soll es nun Klarheit geben.

Hamburg. Im Anfechtungsverfahren gegen den Volksentscheid über die Schulreform entscheidet das Hamburgische Verfassungsgericht erst im Dezember. Am 14. Dezember solle das Urteil verkündet werden, sagte Gerichtspräsident Gerd Harder am Montag nach der mündlichen Anhörung.

Drei Hamburger Bürger hatten geklagt, weil sie den Volksentscheid über die Schulreform vom 18. Juli 2010 für verfassungswidrig sowie rechtswidrig halten und für ungültig erklären lassen wollen.

Durch den Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war die Einführung der Primarschule in Hamburg gescheitert. Die Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hatte sich damit erfolgreich gegen die Reformpläne gewehrt. Am Tag der Abstimmung hatte der damalige Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) seinen Rücktritt angekündigt.

Sollte das Verfassungsgericht den Volksentscheid wegen Fehlern im Abstimmungsverfahren oder bei der Ergebnisermittlung für ungültig erklären, käme nach Angaben des Gerichts eine Wiederholung der Abstimmung in Betracht. (dapd)