Dem 18-jährigen ETV-Fußballer aus Gambia droht die Abschiebung. Die Härtefallkommission der Bürgerschaft hatte ein Gesuch abgelehnt.
Hamburg. Die Rechtsanwältin des von der Abschiebung bedrohten Saikou C., Anette Schmidt, hat den Beschluss der Härtefallkommission, für ihren Mandanten kein Ersuchen um ein Bleiberecht beim Innensenator zu stellen, als "ein fatales Signal" bezeichnet. Anderen eingewanderten Jugendlichen werde damit suggeriert, es lohne sich ohnehin nicht, Integrationswillen zu zeigen, wenn am Ende die Rückführung oder Abschiebung stehe, so Schmidt.
Wie berichtet, hatte die Härtefallkommission der Bürgerschaft es abgelehnt, sich für ein Bleiberecht für den vor zwei Jahren aus Gambia nach Hamburg eingereisten Waisen einzusetzen. Saikou sei nach der Entscheidung vollkommen geschockt, so Anwältin Schmidt. Die Tragweite könne er noch kaum erfassen. Der 18-Jährige ist aktiver Fußballspieler beim ETV. Er hat einen Ausbildungsplatz, viele Freunde und in kurzer Zeit gut Deutsch gelernt. Dass die Härtefallkommission sich dennoch dagegen entschied, beim Innensenator ein Ersuchen zu stellen, könnte daran liegen, dass seine Duldung bereits einmal abgelaufen war und er einmal mit Marihuana erwischt worden war - wobei ein Gericht feststellte, dass er in keiner Weise in den Drogenhandel verstrickt sei. Laut Anwältin Anette Schmidt wäre das Leben des Jugendlichen in Gambia in Gefahr.
Für ein Bleiberecht hatten sich zahlreiche Einzelpersonen, Vereine und Schulen starkgemacht. Er sei eine Bereicherung für die Stadt, keine Belastung, so die Argumentation.