Bundesverfassungsgericht sieht Beschwerde des Jura-Professors Michael Köhler als begründet an - die Wissenschaftsfreiheit werde verletzt.
Karlsruhe/Hamburg. Bei der Wahl des Hamburger Uni-Präsidenten und der Dekane dürfen die Hamburger Hochschullehrer künftig mitreden. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Rechte gestärkt und der Klage des Hamburger Jura-Professors Michael Köhler stattgegeben. Köhler hatte Klage eingereicht, nachdem Jörg Dräger, damals Wissenschaftssenator der CDU-Regierung, das Hochschulgesetz 2005 radikal umgebaut hatte. Die übermächtigen Dekane seien durch die Professoren faktisch nicht mehr kontrollierbar, argumentierte Köhler. Auch sei fraglich, ob der mehrheitlich mit externen Mitgliedern besetzte Hochschulrat "wissenschaftsgemäße" Entscheidungen treffen könne.
Köhler kritisierte vor allem den 2003 eingeführten Hochschulrat, der nicht nur verbindliche Struktur- und Entwicklungspläne für die Uni entscheidet, sondern auch noch den Präsidenten wählt. Dessen Mitglieder dürfen laut Hochschulgesetz mehrheitlich nicht der Hochschule angehören. Aktuelle Mitglieder sind etwa auch Harald Vogelsang, Vorstand der Hamburger Sparkasse, und Maria von Welser, Direktorin des NDR.
Für Diskussionen gesorgt hatte die Wahl der ehemaligen Uni-Präsidentin Monika Auweter-Kurtz, die von einer Headhunter-Agentur gesucht und dann vom Hochschulrat gewählt worden war, ohne, dass die Mehrheit der Professoren hinter ihr gestanden hätte. Kritisiert wurde auch, dass Auweter-Kurtz den Theologen Hans-Martin Gutmann als Dekan der Geisteswissenschaften abgelehnt hatte, obwohl die Fakultät ihn einstimmig gewählt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass den Professoren maßgebliche Mitwirkungs- und Kontrollrechte eingeräumt werden müssen. Die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verlange, dass die Hochschullehrer auch an der Planung und Organisation mitwirken können (Az. 1 BvR 748/06).