Bundesverfassungsgericht sieht Beschwerde eines Jura-Professors als begründet an - die Wissenschaftsfreiheit werde verletzt.
Karlsruhe/Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hochschullehrern gestärkt. Den Professoren müssten maßgebliche Mitwirkungs- und Kontrollrechte im Verhältnis zur Hochschule verbleiben, entschied das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluss zum Hochschulrecht. Die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verlange, dass die Hochschullehrer auch an der Planung und Organisation mitwirken können (Az. 1 BvR 748/06).
Der Erste Senat des Gerichts erklärte auf die Verfassungsbeschwerde eines Hamburger Jura-Professors einzelne Bestimmungen das Hamburgischen Hochschulgesetzes für verfassungswidrig. Demnach hat das Dekanat unter anderem bei der Verwendung von frei werdenden Professorenstellen weitreichende Kompetenzen. Hingegen habe der Fakultätsrat, in dem die Professoren vertreten sind, keine ausreichenden Möglichkeiten zur Mitentscheidung und könne auch nicht den Dekan abwählen. Dieses Ungleichgewicht verletze die Wissenschaftsfreiheit der Professoren.