Der Urlaub einer Richterin sei allerdings nicht der Grund für die Freilassung gewesen, sagt die Gerichtspräsidentin.
Hamburg. Nach der neuerlichen Gewalttat des 17-jährigen Berhan I. hat das Gericht seine Betroffenheit geäußert. Der Jugendliche, gegen den zur Zeit ein Totschlags-Prozess läuft, soll in der vergangenen Woche seine Freundin Jennifer O. schwer verletzt haben. Er hatte zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil der Prozess nicht so rechtzeitig terminiert werden konnte, dass die Halbjahresfrist seiner Untersuchungshaft gewahrt geblieben wäre.
Gerichtspräsidentin Sibylle Umlauf schreibt in einer Erklärung: "Das Landgericht ist betroffen über die aktuellen, weiteren Geschehnisse im sogenannten 20-Cent-Fall. Angesichts der wiederholt von der Presse erhobenen persönlichen Vorwürfe gegen zwei Richterinnen des Landgerichts möchte ich jedoch Folgendes richtig stellen: Der Urlaub einer Richterin der Großen Strafkammer 27 im Mai war nicht der Grund dafür, dass die Verhandlung im sogenannten 20-Cent-Fall erst nach einem Monat neu begonnen wurde.
Diese Richterin war nicht Berichterstatterin in diesem Fall und hätte daher durch einen anderen Richter vertreten werden können. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer 27, der für die Terminierung verantwortlich ist, hatte nach seiner rechtlichen Würdigung vielmehr angenommen, die Neuterminierung nach rund einem Monat sei rechtzeitig. Die Freilassung der Angeklagten durch den 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts basierte auf einer anderen rechtlichen Einschätzung als derjenigen, die der Vorsitzende der Großen Strafkammer 27 vorgenommen hatte. Die Angeklagten saßen im Übrigen wegen Fluchtgefahr, nicht wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft."
Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) hat unterdessen angekündigt, eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafprozessordnung zu starten. Ziel: Untersuchungshaft in Einzelfällen über ein halbes Jahr hinaus verlängern zu können. Steffen reagiert damit auf die erneute Festnahme des 17-jährigen Berhan I. Der Jugendliche, dem schon Totschlag vorgeworfen wird, soll nach Angaben der Polizei seine 18 Jahre alte Freundin zusammengeschlagen und schwer verletzt haben. Sie kam mit einem Wadenbeinbruch und schweren Prellungen ins Krankenhaus.
Dass Berhan I. bis zum Wochenende überhaupt auf freiem Fuß war, ist Folge einer Justizpanne, die vor zwei Monaten für helle Empörung gesorgt hatte. Berhan I. ist einer der beiden Angeklagten im Prozess um den sogenannten 20-Cent-Totschlag. Die Jugendlichen sollen einen 44 Jahre alten Dachdecker in Harburg mit Fußtritten getötet haben, weil er ihnen diese nichtige Summe nicht aushändigen wollte. Das Verfahren war Ende April geplatzt, weil eine Richterin wegen der Vulkanaschewolke nicht rechtzeitig aus ihrem Urlaub in Spanien zurückgekehrt war.
+++ 20-Cent-Mord: "Warum hat man die freigelassen?" +++
Die Folge: Die beiden als wiederholungsgefährdet eingestuften Angeklagten Berhan I. und Onur K. mussten aus der U-Haft entlassen werden, weil die vorgeschriebene Dauer von einem halben Jahr abgelaufen war. Nur wenn die Ermittlungen besonders umfangreich sind oder ein anderer wichtiger Grund wie die Erkrankung eines Richters vorliegt, darf die gesetzlich vorgesehene U-Haftdauer überschritten werden.
Hier setzt Steffen mit seinem Vorstoß an: Über eine Bundesratsinitiative will der Justizsenator erreichen, dass auch "höhere Gewalt" - wie im Fall der wegen Flugverbots festsitzenden Richterin - ein Grund für eine längere U-Haftzeit ist. Nach Abendblatt-Informationen hat eine Länderumfrage der Justizbehörde ergeben, dass die Initiative in mehreren Ministerien als sinnvoll angesehen wird. Die erneute schwere Straftat von Berhan I. hat die Empörung über das Vorgehen der Justiz in diesem Fall erneut hochschlagen lassen. "Es hat sich genau die Gefahr realisiert, wegen der das Gericht damals so massiv kritisiert worden ist", sagte Steffen.
"Die Richter haben in diesem Fall an sich andere Maßstäbe angelegt, als sie es üblicherweise von Rechtssuchenden erwarten", sagte die CDU-Justizpolitikerin Viviane Spethmann. Sie spielt darauf an, dass die zuständige Kammer den sofortigen Neustart des Prozesses Anfang Mai mit der Begründung abgelehnt hatte, dass eine weitere Richterin ihren Urlaub antreten wollte. Zu dem Zeitpunkt waren Berhan I. und Onur K. noch in U-Haft.
Der SPD-Rechtsexperte Andreas Dressel sprach von einem "Justizversagen mit fatalen Folgen". Der Vorgang werde "auf lange Sicht ein trauriges Lehrstück bleiben, wie die Gerichte auf gar keinen Fall mit jungen Gewalttätern umgehen dürfen". Der GAL-Justizpolitiker Farid Müller hofft, dass die erneute Gewalttat von Berhan I. "die Gerichte sensibilisiert".