Das hat das Landgericht entschieden. Chancen stehen für Hamburg offenbar gut. Zwei weitere Anträge der Stadt wies das Gericht jedoch ab.

Hamburg. Die Stadt Hamburg darf von der Baufirma Hochtief Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das Landgericht Hamburg erklärte einen entsprechenden Klageantrag für zulässig. Zwei weitere Anträge der Stadt wies das Gericht jedoch ab: Weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung der Elbphilharmonie bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. „Es hat hier niemand wesentlich verloren oder gewonnen – inhaltlich hat sich hier bisher noch gar nichts getan“, erklärte er weiter.

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Der Vorsitzende der Realisierungsgesellschaft Elbphilharmonie, Heribert Leutner, interpretierte das Ergebnis der Verhandlung dennoch positiv: Die Stadt habe gute Chancen auf Schadensersatz. Das Verfahren werde sich aber noch über Monate ziehen, sagte Leutner. (dpa)