Nach Ansicht des Senats reicht die freiwillige Selbstverpflichtung beim Datenschutz nicht aus und muss künftig gesetzlich geregelt werden.

Hamburg. Private Anbieter wie „Google Street View“ sollen nach dem Willen des Hamburger Senats durch gesetzliche Regelungen verpflichtet werden, Persönlichkeitsrechte einzuhalten. „Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht“, erklärte Justizsenator Till Steffen (GAL) am Dienstag. Zugleich kündigte er eine entsprechende Bundesratsinitiative an, die „Lücken im Bundesdatenschutz“ schließen soll.

„Private Unternehmen filmen ganze Straßenzüge und stellen die Ansichten im Internet zur Verfügung“, sagte Steffen. Dafür müsse es verbindliche Regeln geben. „Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen“, so der Senator. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google sei kein Verlass: „Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.“

Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden. Dies müsse auch für andere Dienste wie zum Beispiel Navigationssysteme gelten. Nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial müsse innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet gelöscht werden. Verbindlich für die Unternehmen sei auch die Information der Öffentlichkeit und des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten – ein Monat vor Beginn der systematischen Abfilmung.

Abgebildete Personen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht bekommen. Dies gelte nicht nur für das Gesicht, sondern auch für die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person im Blick auf Statur und Kleidung. Ebenfalls ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht sollen Hauseigentümer und Mieter gegen die Abbildung von Gebäuden erhalten. Bei Verstößen sollen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.