Unmittelbar nach der Berichterstattung über den Fall der inguschetischen Familie Evloev in Hamburger Medien hat das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Innenbehörde kritisiert und die vorläufige Abschiebung des 44-jährigen Familienoberhauptes Abdul Hamid Evloev untersagt. Wie das Abendblatt berichtete, sieht die Innenbehörde in dem siebenfachen Familienvater und gläubigen Muslim einen "Gefährder". Er besuchte die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende ehemalige Al-Kuds-Moschee am Steindamm und nahm Arabisch-Kurse.
Das Gericht überzeugte die Darstellung der Behörde nicht. Greifbare Anhaltspunkte dafür, dass Evloev Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen habe oder diese unterstütze und so die öffentliche Sicherheit gefährde, sehe es nicht. Evloevs kurzfristig geplante Abschiebung sei unter anderem zur Sicherung seiner Grundrechte zu unterbinden.
Man habe die vorläufige Entscheidung zur Kenntnis genommen und warte das Verfahren ab, reagierte die Innenbehörde.