Die Bauprüfabteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte hat als Begründung für den Ablehnungsbescheid an das Ehepaar Röhl den Paragrafen 12 der Hamburgischen Bauordnung zugrunde gelegt.
Im Absatz 2 heißt es im Wortlaut: "Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßenbild, Ortsbild, Stadtbild oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören."
Ab wann ein Gebäude, eine Sanierung oder eine bauliche Veränderung störend wird, ist zum Teil auch Auslegungssache der Prüfabteilung.
Seit Jahren gibt es in Hamburg eine Diskussion um Rotklinkerbauten und die typischen Backstein-Fassaden. Architekten und Historiker wollen diese Gebäude um jeden Preis erhalten und warnen vor dem Verlust des historischen Stadtbildes. Gleichzeitig fordert der Senat seine Bürger auf, alte Häuser zu sanieren.